FAQ – Wissenswertes zu Bus & Bahn

Wichtige Fragen rund um den öffentlichen Nahverkehr im Verbundgebiet werden hier beantwortet und geben Dir Orientierung.

Im Unteren Bereich findest Du die meistgestellten Fragen zu folgenden Themen:

Zu jedem Thema gibt es einen eigenen Fragen – und Antworten- Katalog, der über den jeweiligen Pfeil aufgerufen werden kann.

Der Move-Tarif gilt in den Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis.

Nein, der Verkehrsverbund ist lediglich für die Vermarktung und den Vertrieb des Verbundtarifs zuständig. Der Verbund selbst betreibt keine eigenen Busse und Bahnen.

Das vollständige Tarifsortiment finden Sie im Menüpunkt Tickets & Tarife / Tickets auf einen Blick.

Der Ticketberater zeigt Dir im Vergleich alle möglichen Tickets für Deine gewünschte Strecke. Für Gelegenheitskunden gibt es Einzel- und TagesTickets. Für diejenigen, die häufiger fahren, lohnt sich oftmals eine ZeitCard. Die KundenCenter beraten Dich gerne.

Fahrpreise für Kinder gelten vom Beginn der gesetzlichen Schulpflicht, spätestens ab dem 6. Geburtstag bis vor dem 15. Geburtstag. Nichtschulpflichtige Kinder vor dem 6. Geburtstag werden nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert.

Move-Fahrscheine gelten im gewählten Bereich in Bus und Bahn. Für Einzel-, Tages- und MonatsTickets gelten die Fahrkarten für die gewählten Tarifzonen. AboCards gelten im gesamten Verbundgebiet. Die Gültigkeit ist auch auf dem Fahrschein aufgedruckt oder digital hinterlegt. Du findest den Tarifzonenplan hier.

Der Fahrpreis richtet sich nach Anzahl der befahrenen Tarifzonen. Jede zusätzliche Zone entspricht einer weiteren Preisstufe. Ab Preisstufe 4 wird bei den Zeitkarten die Netzwirkung erreicht, d.h. man kann im gesamten Verbundgebiet fahren. Noch einfacher: Der Ticketberater zeigt Dir eine Übersicht aller möglichen Tarifangebote für Ihre gewünschte Strecke.

Alle Move-Fahrkarten sind grundsätzlich personengebunden, d.h. nicht übertragbar, und es muss der jeweilige Name eingetragen und ein entsprechender Nachweis mitgeführt werden.

Die zeitliche Gültigkeit ist aufgedruckt oder digital hinterlegt. Monatskarten gelten für den angegebenen Kalendermonat.

Die AboCard ist für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate gültig und verlängert sich nach Ablauf automatisch um einen weiteren Kalendermonat, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Besonderheit für Schüler, Azubis, Studenten beim JugendTicket BW: Ab dem 21. Geburtstag muss jährlich unaufgefordert ein entsprechender Nachweis über die Ausbildung/ das Studium etc. vorgezeigt werden, sowie bei allen Fahrten mitgeführt werden.

Das TagesTicket Single (für eine Person) gilt täglich ab Betriebsbeginn bis 3:00 Uhr des Folgetags. Das TagesTicket Gruppe gilt Montag bis Freitag ab 8:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ab Betriebsbeginn bis jeweils 3:00 Uhr des Folgetags.

EinzelTickets gelten für eine Fahrt, ohne Rund- und Rückfahrten. Je nach Preisstufe gibt es zudem eine zeitliche Begrenzung. So gilt das Ticket für Stadt- und Innerortstarife 1 Stunde, in der Preisstufe 1-2 gilt es 2 Stunden, in der Preisstufe 3 gilt es 3 Stunden und in der Preisstufe 4 gilt es 4 Stunden. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein.

Fahrscheine erhältst Du bei folgenden Verkaufsstellen: in den Linienbussen, an den DB- und Ringzug-Fahrscheinautomaten an den Bahnhalten und in den KundenCentern. Digital sind Move-Fahrscheine auch im DB Navigator oder auf bahn.de erhältlich.

Einzel- und TagesTickets gibt es an allen Verkaufsstellen. MonatsCards sind in Bussen, in den KundenCentern und an den Fahrscheinautomaten erhältlich. AboCards sind nur über die KundenCenter beantragbar.

Du findest eine Übersicht aller KundenCenter des Verkehrsverbunds mit Adressen, Telefonnummern, E-Mail und Öffnungszeiten hier.

Ja in den Bussen ist der Verkauf nur über Bargeld möglich. In den Beförderungsbedingungen ist zudem festgehalten, dass die Fahrkarte möglichst passend bezahlt werden muss. Der Busfahrer/ die Busfahrerin ist nicht verpflichtet, Wechselgeld über 10 Euro herauszugeben. Dies liegt daran, dass der Bus oftmals den ganzen Tag unterwegs ist und nicht unbegrenzt Kleingeld mitführen kann. Es ist eine ganz übliche Regelung im öffentlichen Nahverkehr. In der Regel gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit eine Quittung über das Restgeld auszustellen. Dieses kann der Fahrgast dann im Nachgang wieder beim jeweiligen Busunternehmen einlösen. So ist im Notfall dennoch eine Mitnahme möglich.

Move-Fahrscheine sind im DB-Navigator via Smartphone erhältlich.

Zeitkarten, welche am Fahrkartenautomaten, im Bus oder am Schalter gekauft werden, sind nicht gespeichert und können deshalb nicht ersetzt werden. Bei Zerstörung von Fahrausweisen wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Ausgenommen hiervon sind Chipkarten. Diese wird nur gegen Vorlage der entsprechenden Fahrscheinquittung und gegen Rückgabe der beschädigten Chipkarte gegen ein Bearbeitungsentgelt ausgetauscht. Bei Beschädigungen der Chipkarte, die auf einen Herstellerfehler zurückzuführen sind, wird kein Entgelt enthoben. Es wird zunächst eine vorläufige Ersatzkarte im KundenCenter oder Schulsekretariat ausgestellt.
Verlorene Fahrkarten werden nicht ersetzt. Bei Verlust der MonatsCard wird nur die Quittung im Wert von 5,00 € ersetzt.

Abo und Monatskarten: Bitte wende Dich sich an eines der KundenCenter im Verkehrsverbund.

Für die AboCard gilt eine Mindestlaufzeit von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten. Wird die Karte nicht fristgerecht zum 15. des Vormonats gekündigt, verlängert sie sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.

Die Bestellung muss vollständig ausgefüllt mit aktuellem Passbild und SEPA-Lastschriftmandat bis zum 15. des Vormonats in einem KundenCenter mittels Bestellformular bzw. über unsere Website eingehen.

Anspruchsberechtigt für eine MonatsCard Ausbildung sind schulpflichtige Personen bis zum 15. Geburtstag, nach dem 15. Geburtstag Schüler und Studenten öffentlicher, stattlich genehmigter und staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweg, Hochschulen und Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademie, Volkshochschulen und Landesvolkshochschulen.

Zu Kauf eines JugendTicket Bw berechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg bis zum 21. Geburtstag. Ab dem 21. Geburtstag bis zum 27. Geburtstag können Personen in Ausbildung (Schüler:innen, Studierende, Azubis, FSJler) gegen entsprechenden Nachweis ebenfalls ein JugendTicket BW kaufen. Der Nachweis muss für alle Schüler:innen, Azubis, FSJler einmal jährlich (4 Wochen vor Ablauf des Move JugendTicket BW) unaufgefordert im Move AboCenter unaufgefordert nachgewiesen werden. Der Status Studierende(r) muss halbjährlich gegenüber dem Move-AboCenter nachgewiesen werden. Andernfalls wird das Move JugendTicket BW zum Monatsende gekündigt und die Chipkarte gesperrt.

Ja, zu Beginn wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Fällt diese negativ aus, kann der Abo-Antrag abgelehnt werden. Ebenso kann die Karte gesperrt werden, wenn die Abbuchung nicht erfolgen kann.

Die AboCard kann von der ausgebenden Stelle mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Rücklastschriften und ein Bearbeitungsentgelt gemäß Entgelttabelle sind vom Kunden zu tragen.

Das Abo ist ein JahresTicket und daher besonders rabattiert. Nur im Sonderfall, bei mehr als 7-tägiger Krankheit verbunden mit vom Arzt attestierter Reiseunfähigkeit und unter Einhaltung der Fristen, ist ein Aussetzen möglich.

Der Fahrtantritt ist stets nur mit einem (mitgeführten) gültigen Fahrausweis möglich. Ersatzweise muss ein EinzelTicket gelöst werden. Bei einer Kontrolle ist sonst ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig.

Dein Abo verlängert sich automatisch nach 12 Monaten, sofern Du es nicht kündigst. Die Chipkarte hat eine technische Gültigkeit von 5 Jahren. Im Anschluss erhältst Du rechtzeitig auf dem Postweg eine neue AboCard.

Bitte melde eine Adressänderung zeitnah in einem der KundenCenter. Nur so ist gewährleistet, dass Du wichtige Briefe oder Deine Folge-AboCard auch erhältst.

Die AboCard kann jederzeit bis zum 15. eines Kalendermonats zum Ende eines Kalendermonats schriftlich bei einem der Move-KundenCenter gekündigt werden. Bei jeder Kündigung wird die AboCard zum Kündigungszeitpunkt ungültig und ist bis zum 5. Werktag des Folgemonats in einem der Move-KundenCenter zurückzugeben.

Die Gültigkeit der AboCard ist elektronisch auf der Chipkarte gespeichert und kann am Automaten und an Busdruckern sowie im KundenCenter ausgelesen werden. Du kannst auch in einem der Move-KundenCenter anrufen, dann werden Dir die Daten auf Deiner Chipkarte telefonisch nach Verifizierung mitgeteilt.

Das D-Ticket JugendBW ist ein Deutschland-Ticket, das aufgrund besonderer Bezugsberechtigungen zu einem reduzierten Preis angeboten wird und es ist zugleich ein persönliches Jahresabonnement mit monatlicher Abbuchung.

Berechtigt zum Kauf des D-Ticket JugendBW sind alle Personen mit Hauptwohnsitz innerhalb Baden-Württembergs bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ohne Ausbildungsnachweis sowie alle Personen ab dem 22. Lebensjahr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die sich in Ausbildung befinden und bei Bestellung einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorlegen.
Bei der Bestellung im Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg ist zu beachten, dass auch der Standort der Schule bzw. Hochschule im Geltungsbereich des Verkehrsverbunds Schwarzwald-Baar-Heuberg liegen muss. Liegt der Standort der Schule bzw. Hochschule außerhalb Baden-Württembergs, kann die Bestellung auch dann erfolgen, wenn sich der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Verkehrsverbunds Schwarzwald-Baar-Heuberg befindet.

Ja die Ausbildungsberechtigung muss ab dem 21. Geburtstag nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist sowohl bei erstmaliger Beantragung bzw. zum 21. Geburtstag (sofern davor schon ein D-Ticket JugendBW bezogen wurden) als auch jährlich jeweils mindestens 4 Wochen vor dem Ablauf ohne Aufforderung dem Move-AboCenter vorzulegen.
Die Bezugsberechtigung (ohne Ausbildungsnachweis) erlischt mit dem 21. Geburtstag bzw. mit dem 27. Geburtstag (mit Ausbildungsnachweis).

Das D-Ticket JugendBW kostet aktuell 30,40 EUR. Ab 1.1.2024 erhöhen sich die Preise. Die Tarifinfo folgt.

Das D-Ticket JugendBW gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten. Der Geltungsbereich entspricht dem Deutschland-Ticket und gilt damit im gesamten Verkehrsverbund Move und darüber hinaus in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs bundesweit. Das Deutschland-Ticket JugendBW gilt in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich.

Berechtigte können zu jedem ersten eines Monats in ein Abonnement des Deutschland-Ticket JugendBW einsteigen. Hierfür muss die schriftliche Bestellung mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen bis zum 15. des jeweiligen Vormonats eingegangen sein.

Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt.
Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement bis jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate die jeweils gültige monatliche Aborate eine Deutschland-Tickets zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet.
Für Studierende entfällt innerhalb des ersten Vertragsjahres bei einer fristgerechten Kündigung die Nachberechnung, wenn nachweisbar eine Nutzung des Deutschland-Tickets nicht möglich ist (z. B. Auslandssemester). Ein solcher nachberechnungsfreier Ausstieg ist zum Semesterende möglich.

Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt.
Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens jedoch zwölf Monate nach Beginn des Abovertrags. Der Abonnent ist verpflichtet, den Wegfall der Bezugsberechtigung gegenüber dem jeweiligen Abocenter unverzüglich anzuzeigen.

Nein, mit dem D-Ticket JugendBW können keine weiteren entgeltpflichtigen Personen mitgenommen werden.

Werden Deutschland-Ticket JugendBW über den Schulträger bestellt und übersteigt der Preis des Deutschland-Ticket JugendBW den gültigen Eigenanteil nach der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten des jeweiligen Landkreises, wird zum 1. Werktag eines jeden Monats anstelle des Fahrpreises der Eigenanteil fällig und vom Konto des Kunden abgebucht.

Können die Monatsbeträge mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden, wird eine Lastschrift vom Kontoinhabenden trotz korrekter Abbuchung nicht anerkannt oder wird das Lastschriftmandat widerrufen, kann der Beschulte aus dem Aboverfahren mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Der/die Fahrausweis/e wird/werden in diesem Fall ungültig und ist/sind unverzüglich nachweisbar an die ausgebende Stelle (Schule) zurückzugeben. Solange der/die Fahrausweis/e nicht zurückgegeben wird/werden, hat die Kundschaft weiterhin den bisherigen Monatsbetrag zu zahlen. Näheres regeln die Satzungen über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten der jeweiligen Landkreise.

In Baden-Württemberg werden zum 01.12.2023 alle JugendTicketsBW auf das neue Deutschland-Ticket JugendBW umgestellt. Alle Move JugendTicketsBW werden damit ab 01.12.2023 zu Deutschland-Tickets JugendBW mit deutschlandweiter Gültigkeit im Nahverkehr!
Der Preis bleibt dabei unverändert. Die Move JugendTicketsBW sind als Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (eTicket) ausgegeben. Damit die Fahrscheine deutschlandweit gültig und prüfbar werden, muss das auf der Chipkarte gespeicherte eTicket aktualisiert werden. Das ist ganz einfach mit kurzem Kontakt der Chipkarte an einem entsprechenden Gerät möglich.

Dazu gibt es folgende Möglichkeiten

  • in den Move KundenCentern in Villingen, Tuttlingen, Rottweil und Schramberg (ab 7.11.2023)
  • in Bussen mit geeigneten Fahrscheindruckgeräten beim Einstieg in den Bus (ab 7.11.2023)
    • Landkreis Rottweil: Linien 55/56, 530, 540, 560, 660, 20/21/22, 34/35, 5001 bis 5015 (Stadtverkehr Rottweil)
    • Schwarzwald-Baar-Kreis: Linien 55/56, 530, 540, 560, 660, 500, 590, 595, 640, 1 bis 16 und 25-28 (Stadtverkehr VS), 650, 651, 655, 680, 750, 760, 770, 775, 820, 850, 855, 860, 870, 900, 910, 911, 912, 913, 914, 950.
    • Landkreis Tuttlingen: keine
  • in einigen Schulen wird Move in einem Aktionszeitraum im November und Dezember spezielle geeignete Tablets zur Verfügung stellen. Die Schulen werden angeschrieben und können dann Ihre Schüler:innen informieren.

Das Deutschlandticket ist eine persönliche Jahreskarte, die im Abonnement angeboten wird und monatlich gekündigt werden kann. Der Abonnementpreis beträgt 49 EUR im Monat. Das Deutschlandticket gilt für eine Person, deutschlandweit in allen Nahverkehrsmitteln. Das Ticket gibt es bei Move hauptsächlich auf dem Smartphone über die D-Ticket-App.

Das Ticket ist nur im Abonnement erhältlich und ist eine persönliche Zeitkarte ohne Übertragbarkeit. Damit kannst du bundesweit alle zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden Verkehrsmittel nutzen (Das Ticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE)). Eine Kündigung ist monatlich möglich. Du kannst mit Deinem Ticket keine Personen, Hunde oder Fahrräder mitnehmen.

Das Ticket kostet 49 € im Monat und damit 588 € im Jahr im Abonnement. Die Zahlung erfolgt monatlich.

Move verkauft das Deutschlandticket über die Online-Bestellplattform:
https://deutschlandticket.mein-move.de

Falls Sie bereits ein Move-Abo besitzen, werden Sie danach automatisch von Ihrer Move-AboCard zum Move-Deutschlandticket umgestellt, sobald Sie das Deutschlandticket bestellt haben.

Der Vorverkauf startet ab dem 3. April 2023. Die Bestellfrist ist immer bis zum 15. des Vormonats zum nächsten Monat – sprich wenn du ab Mai ein Deutschlandticket haben möchtest, solltest du das Ticket bis spätestens 15. April kaufen.

Es gibt alternativ die Möglichkeit das DeutschlandTicket auf Chipkarte zu erwerben. Bestellen Sie in diesem Fall das DeutschlandTicket über den normalen Move-Bestellschein oder den Move-Online-Shop, der zur Zeit noch eingerichtet wird.

Mit dem Ticket kannst Du alle öffentlichen Nahverkehrsmittel – sprich U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse in Deutschland nutzen, und das mit einem einzigen Ticket. Es gilt außerdem im Schienenpersonennahverkehr (Regionalbahn, Regionalexpress und InterRegioExpress), allerdings nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) oder anderen Bahnen (z.B. FlixTrain).

Ja, das Deutschlandticket ist ein Jahresabonnement mit Lastschriftverfahren.
Der Vorverkauf startet ab dem 3.4.2023 über die D-Ticket-App (Move auswählen).

Ein Wechsel von der AboCard Erwachsener zum Deutschlandticket ist über Move möglich.

Ein Wechsel von der AboCard zum DeutschlandTicket ist über Move möglich. Bei Beantragung des Deutschlandticket über Move wird automatisch das bestehende Abo gekündigt und auf ein Deutschlandticket umgeschrieben. Sie erhalten die neue Karte per Post. Bitte geben Sie die alte AboCard bis zum 5. des Folgemonats in einem Move-KundenCenter zurück bzw. schicken sie bis zu diesem Stichtag dorthin zurück. Bestellen Sie einfach Ihr DeutschlandTicket über die D-Ticket-App und wählen dort „Move“ aus.

Der Fahrscheinpreis wird per Lastschrift monatlich vom uns bekannten Konto eingezogen.

Der Einstieg ist immer zum Monatsersten möglich. Bitte die Bestellfrist beachten.

Das Ticket gilt immer nur für den Abonenten/Fahrscheininhaber und ist nicht übertragbar.

Nein, leider kannst Du keine Personen mitnehmen. Das Ticket gilt nur für eine Person.

Nein, leider kannst Du Dein Fahrrad nicht mitnehmen. Das Ticket gilt nur für eine Person.

Nein, leider kannst Du Deinen Hund nicht mitnehmen. Das Ticket gilt nur für eine Person.

Das Move-Deutschland-Ticket ist auf dem Smartphone ausschließlich in der „D-Ticket“ App verfügbar. Die „D-Ticket“ App steht je nach Gerätetyp entweder im AppStore (iPhone) oder im Google PlayStore (Android) in Kürze zum Download bereit.

Im Zuge der Tarifreform wird es keine Änderungen bei der Fahrradmitnahme geben.

Du kannst dich über das Feedback-Formular an das KundenCenter bzw. direkt an das Verkehrsunternehmen wenden.

Automatenstörungen bei Ringzug-Automaten an Ringzug-Haltepunkten können direkt vor Ort an die Hotline 07461 9006445 gemeldet werden. Bei DB-Automaten kontaktiere bitte die kostenfreie Service-Nummer 0800 2886644 an und nenne die Nummer oder Haltestelle des defekten DB Automaten.

In den Haltestellenplänen für die einzelnen Haltestellen kannst Du sehen, an welchem Bussteig welche Linie abfährt. Du findest die Haltestellenpläne hier.

Die Anmeldung einer Gruppe ab 10 Personen, Gruppe mit 6 oder mehr Fahrrädern sowie Schulklassen müssen – unabhängig vom genutzten Fahrausweis – zwischen 4 Wochen vorab bis spätestens 10 Werktage (Mo-Fr) vor Fahrtantritt über die Website des Tarifverbunds angemeldet werden.

Bitte nutze unser Gruppenanmeldeformular.

Informationen zu den Ruf- und Anrufbussen findest Du hier.

Im Landkreis Rottweil wird im Anrufbusverkehr der Linien 9001 – 9486 abends ab 20:00 Uhr auf Wunsch eine Haustürbedienung angeboten, wenn die Entfernung von der gebuchten Zielhaltestelle maximal 1.500 Meter Straßenentfernung beträgt und die Sicherheit und die Verkehrsregeln dies erlauben. Hierfür ist ein ZuschlagTicket zu erwerben, der Verkauf erfolgt ausschließlich bar im Anrufbus. Weitere Informationen zu den Ruf- und Anrufbussen findest Du hier.

Damit Vielfahrer sich auf den öffentlichen Nahverkehr verlassen können und eine gewisse
Planungssicherheit haben, pünktlich zur Arbeit zu kommen, gibt es die Mobilitätsgarantie. Diese greift für bestimmte Fahrkarten-Arten und ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen die Übernahme der Taxikosten.

Im Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg werden alle Tickets des bwtarifs – auch als Handy-Ticket – sowie das Baden-Württemberg-Ticket und das Schüler-Ferien-Ticket anerkannt. Alle anderen Tickets der DB werden ausschließlich in Verkehrsunternehmen des DB-Konzerts anerkannt. In Bussen werden daher – mit Ausnahme der SBG (Busunternehmen des DB-Konzerns), andere DB-Fahrscheine wie das Quer-durchs-Land-Ticket oder das Schöne-Wochenende-Ticket nicht anerkannt.

Nein, die BahnCard wird im Verbundtarif nicht anerkannt.

Der bwtarif (Baden-Württemberg-Tarif) ermöglicht als landesweiter Nahverkehrstarif die Nutzung von Bahnen und Bussen innerhalb Baden-Württembergs und gilt verbundübergreifend. Weitere Informationen findest Du unter www.bwtarif.info/

Ja, der bwtarif gilt auch im Verbund Schwarzwald-Baar-Heuberg und ermöglicht Fahrgästen zusätzlich zu Ihrer Zugfahrt am Start- und Zielort die Anschlussmobilität mit Bussen des Verbunds.

Anschlussmobilität bedeutet, dass man innerhalb der auf der Fahrkarte (bwtarif) aufgedruckten Teilzonen (Verbundtarif) mit dem Bus sowohl zum Abfahrtsbahnhof wie auch vom Ankunftsbahnhof ein Stück weiter fahren kann. Die Teilzonen des Verbundtarifs finden Sie hier: Move-Teilzonenplan Anschlussmobilität-bwtarif.pdf

Weitere Informationen findest Du unter www.bwtarif.info/

Tickets im bwtarif erhältst Du als E-Tickets bei folgenden Anbietern: bwApp, DB, Fairtiq. Papiertickets gibt es an den Fahrscheinautomaten der Eisenbahnunternehmen an den Bahnhöfen, in deren Kundenzentren und Verkaufsagenturen. Weitere Informationen findest Du hier: www.bwtarif.info/ticketkauf/ Bitte beachte: Im Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg erhältst Du in den KundenCentern und Bussen keine bwtarif-Fahrscheine.

Es gibt Übergangstarife zum VHB und zur vgf, Ergänzungstickets jeweils zur ersten Zone in den angrenzenden badischen Verkehrsverbünden (TGO, RVF, WTV) sowie das AnschlussTicket badisch24. Weitere Informationen findest Du hier.

Ja, die Schulen bleiben weiterhin Ansprechpartner für ihre Schülerinnen und Schüler, welche Anspruch auf Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten haben.

Das DTicket JugendBW kann bei unseren KundenCentern oder bei Teilnahme am Schülerlistenverfahren nur direkt über das Schulsekretariat der besuchten Schule bestellt werden.

Der Ersatzfahrschein ist im Schulsekretariat erhältlich. Er gilt so lange, bis die neue Chipkarte erstellt ist, längstens 2 Wochen.

Informationen hierzu erhältst Du beim Schulsekretariat.

Ja, wie bisher bezahlt eine Familie nur für 2 Kinder die Eigenanteile. Es sei denn die weiteren Kinder sind nach der Satzung nicht anspruchsberechtigt.

Beim Sekretariat der alten Schule ist die Abmeldung zu veranlassen, beim Sekretariat der neuen Schule die Anmeldung.

Dein Ansprechpartner seit dem 01.01.2023 ist der neue Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg mit seiner Marke Move. Alle KundenCenter-Standorte findest Du hier.

Fahrscheine erhältst Du bei folgenden Verkaufsstellen: in den Linienbussen, an den DB- und Ringzug-Fahrscheinautomaten an den Bahnhalten und in den KundenCentern. Digital sind Move-Fahrscheine voraussichtlich ab April 2023 auch im DB Navigator oder auf bahn.de erhältlich.

Bei Lob oder Kritik zum Busverkehr wenden Dich bitte über das „Feedback-Formular“ an den Verkehrsverbund. Für die Schiene ist das jeweilige Zugunternehmen sowie das Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger der richtige Ansprechpartner.

Bei Verlusten kontaktiere bitte direkt das betreffende Verkehrsunternehmen in dessen Fahrzeug der Verlust passierte. Bei der Suche nach dem jeweiligen Betreiber helfen wir Dir hier weiter.

Ein Abo beantragst Du mittels Bestellschein in einem der KundenCenter (persönlich, Post).  Schüler beantragen ihr Abo über das Schulsekretariat.

Du kannst die Änderung alternativ auch einem der KundenCenter schriftlich mitteilen. Geplant ist zukünftig ein Kundenportal auf unserer Webseite einzurichten, wo du dich registrieren und deine Daten selbst ändern kannst.

Im Bus kannst Du ausschließlich mit Bargeld bezahlen. Bitte halte das Fahrgeld möglichst passend bereit. Bei den Ringzug- und DB-Automaten sowie in den KundenCentern kannst Du zudem mit EC-Karte bezahlen. Jahresabos werden ausschließlich per Lastschrift abgebucht.

Gehe auf unserer Website auf die elektronische Fahrplanauskunft (EFA).
Gebe bitte den Start- und Zielort inklusive Haltestelle (es erscheint nach Eingabe der ersten Buchstaben eine Auswahl der möglichen Haltestellen) und die gewünschte Abfahrts- und/oder Ankunftszeit ein. Ebenso kannst Du dir Deine gewünschte Fahrverbindung im DB-Navigator anzeigen lassen oder als PDF-Fahrplan herunterladen und ausdrucken. Zusätzlich sind in unserem Fahrplanbuch die Fahrplantabellen in Papierform dargestellt.

Der DB-Navigator ist die App der Deutschen Bahn mit deutschlandweiter Fahrplanauskunft (inkl. Pünktlichkeit/ Verspätung) und mobiler Ticketbuchung. Dort werden auch die Fahrten im Move-Gebiet angezeigt.
Den DB-Navigator findest Du unter www.bahn.de/service/mobile/db-navigator sowie in Deinem App-Store.

Im Internet erhältst Du Fahrplanauskünfte zu allen Linien
des öffentlichen Nahverkehrs im Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg. Darüber hinaus kannst Du die Fahrplantabellen einzelner Linien unter der Rubrik Fahrplan-Downloads (PDF) herunterladen, findest diese in den Fahrplanbüchern und kannst dich in einem der KundenCenter im Verbund oder teilweise auch bei den Verkehrsunternehmen im Verbund direkt informieren.

Ja, es gibt ein Fahrplanbuch für den Verkehrsverbund welches jeweils in verschiedenen  Regionalausgaben erhältlich ist. Diese können in einem der KundenCenter, bei den Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet, den Gemeinden bzw. Tourist-Infos und Bahnhöfe der drei Landkreise Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen bestellt bzw. erworben werden.

Bitte beachten: Im Landkreis Tuttlingen gibt es die nächsten Änderungen und damit das nächste Fahrplanbuch erst im Mai 2024.

Nein. Mit Einführung des Verbunds wird der einheitliche und vereinfachte Move-Tarif eingeführt. Die Verbundfusion hat keinen Einfluss auf die Fahrplangestaltung.

Zum 01.01.2023 wird der Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg mit seiner Marke Move gegründet, der sich um ein einheitliches Preissystem und einen gemeinsamen Vertrieb kümmert.
Auf den grenzüberschreitenden Fahrplan hat dies zunächst keine Auswirkungen. Ziel ist es in einem Folgeschritt den Tarifverbund zu einem Verkehrsverbund auszuweiten und einen gemeinsamen Verkehr zu betreiben – über die Landkreisgrenzen hinweg.

In den Fahrplantabellen der einzelnen Linien siehst Du in der Symbol-Zeile über den Fahrten die Hinweise. Dort ist angegeben, ob der Bus an Ferien- (F) oder nur an Schultagen (S) verkehrt. Wenn dort nichts steht, verkehrt diese Fahrt sowohl an Schul- und Ferientagen. Alle Ferien- und Feiertage findest Du übrigens im jeweiligen Fahrplanbuch oder im Verkehrstagekalender des jeweiligen Landkreises.

Die Symbole sind in den einzelnen Fahrplantabellen ersichtlich und jeweils entsprechend unter der Fahrplantabelle erläutert.

Informationen zu den Ruf- und Anrufbussen findest du hier.

Informationen zu den Ruf- und Anrufbussen findest du hier.

Die Fahrpläne und sonstige Angaben, z. B. Preisangaben, gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen. Beachte dazu bitte die entsprechenden Veröffentlichungen in der Presse, auf unserer Webseite sowie die Aushangfahrpläne an den Haltestellen. Vereinzelte Druckfehler oder kleinere Unstimmigkeiten sind trotz sorgfältiger Bearbeitung leider nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts kann daher nicht übernommen werden.

Hier findest Du eine Übersicht, in welcher die Services für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste dargestellt sind.

Die Freizeitregelung – der Bonus für Inhaber der MonatsCard Ausbildung

 

Die MonatsCard Ausbildung gilt dank der Freizeitregelung zu folgenden Zeiten:

  • Montag-Freitag ab 14 Uhr
  • an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie landeseinheitlichen Ferientagen ganztägig

 

nicht nur in den gewählten Move-Tarifzonen, sondern wie eine Netzkarte im gesamten Move-Tarifgebiet sowie in folgenden benachbarten Verkehrsverbünden:

  • Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF)
  • Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL)
  • Tarifverbund Ortenau (TGO)
  • Waldshuter Tarifverbund (WTV)
  • Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB)

An Samstagen, Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen berechtigen die MonatsCard Erwachsener und die AboCard Erwachsener innerhalb ihres Geltungsbereiches zur unentgeltlichen Mitnahme von maximal einem Erwachsenen (ab 15 Jahre) und bis zu 4 Kindern (bis zu 14 Jahre). Alternativ ist auch die Mitnahme von maximal einem Erwachsenen (ab 15 Jahre) und allen eigenen Kindern oder Enkeln (bis zu 14 Jahre) möglich. Anstelle eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden.

Für Hunde ist ein für die Fahrstrecke gültiges EinzelTicket Kind oder eine ZeitCard Erwachsener zu kaufen. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, Assistenzhunde und kleine Hunde in geeigneten Behältnissen werden unentgeltlich befördert.

Für die Beförderung von Fahrrädern gibt es das FahrradTicket, welches im gesamten Verbundgebiet gültig ist. Ein FahrradTicket muss grundsätzlich von 6-9 Uhr von Montag bis Freitag sowie grundsätzlich für Fahrten mit dem Linienbus gekauft werden.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern. Die Beförderung ist immer abhängig vom Platz und der Sicherheit für alle und im Ernstfall entscheidet das Zug-/Buspersonal.

Es gibt keine spezielle Zeitkarte zur Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV. Für Einzelfahrten gibt es das FahrradTicket. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern. Dies hängt von der Kapazität ab und wird gegebenenfalls vom Personal entschieden. Klappfahrräder gelten zusammengeklappt als Gepäckstück und dürfen kostenlos mitgenommen werden.

Zusammengefaltete E-Scooter zählen als Gepäckstück und dürfen kostenlos mitgenommen werden. Für alle anderen E-Scooter ist wie für Fahrräder zu den entsprechenden Zeiten ein Fahrradticket zu kaufen.

Der Einzelfahrschein Kind gilt ab dem 6. Geburtstag bis vor dem 15. Geburtstag. Ab dem 15. Geburtstag muss ein Einzelfahrschein Erwachsener gekauft werden. Das Alter ist beim Kauf unaufgefordert nachzuweisen.

Für Gruppen gibt es das TagesTicket Gruppe. Das KlassenTicket sowie das SportTicket gibt es nicht mehr.

Zum Verbundstart ist kein spezielles Angebot für Studierende verfügbar. Beim Tarifangebot liegt der Fokus auf der Übersichtlichkeit und einem allgemein günstigen Angebot. Studierende können das JugendTicket BW nutzen (bis 27 Jahren). Bei Beantragung sowie 2x jährlich zu jedem Semesterbeginn ist unaufgefordert ein aktueller Studentenausweis vorzulegen sowie bei jeder Fahrt mitzuführen.

TAUSCHAKTION „FAHRSCHEIN statt FÜHRERSCHEIN“

Mit der Move-AboCard ein Jahr lang kostenlos die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und den Schwarzwald-Baar-Kreis „erfahren“

Mobilität und Sicherheit im Alter schließen sich nicht aus- Senioren, die ihren Führerschein abgeben, werden belohnt:

 

Wer kann teilnehmen?
Die Tauschaktion „Fahrschein-statt-Führerschein“ richtet sich an alle Bürger und Bürgerinnen der Landkreise RottweilTuttlingen und des Schwarzwald-Baar-Kreises ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, die sich dazu entschließen, auf ihre Fahrerlaubnis zu verzichten und ihren Führerschein freiwillig abgeben.

 

Was bringt mir die Tauschaktion?
Sie möchten ohne Auto mobil bleiben und in den drei Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis ein Jahr lang gratis Bus & Bahn fahren? Dann sollten Sie mitmachen: Es kostet Sie nichts und Sie müssen die Move-AboCard im Rahmen dieser Aktion nicht kündigen, das Abonnement läuft automatisch aus und geht nicht in ein kostenpflichtiges Abo über!

 

Wie kann ich teilnehmen?
Ganz einfach: Ein Besuch beim Landratsamt und ein Antrag beim Move:
Geben Sie freiwillig Ihren in Deutschland gültigen Führerschein bei Ihrem Landratsamt ab und unterzeichnen Sie dort die schriftliche Verzichtserklärung, so erhalten Sie dort auf Nachfrage einen Nachweis hierüber. (Sollten Sie Ihren Führerschein in einem der Bürgerbüros abgeben, erhalten Sie den Nachweis per Post vom zuständigen Landratsamt zugesandt – bitte planen Sie etwas Bearbeitungszeit mit ein.)
Mit diesem Nachweis können Sie beim Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg (Move) die für zwölf Monate kostenfreie Move-AboCard im Wert von über 480 Euro beantragen.

 

Wo erhalte ich die kostenlose Move-AboCard?
Den Bestellschein für die AboCard erhalten Sie zusammen mit der zugehörigen Datenschutzerklärung zum Zeitpunkt der Führerscheinabgabe bei den Landratsämtern, in den Bürgerbüros, bei unseren vier Move-KundenCentern sowie gleich hier auf der Webseite im Menüpunkt Info&Service / Downloads / Flyer und Bestellformulare. Bitte geben Sie den Bestellschein und die Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Nachweis vom Landratsamt und einem Passfoto in einem der vier KundenCenter ab oder schicken Sie uns alles zusammen per Post oder eingescannt per E-Mail an:

Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg
Move-AboCenter
Bahnhofstr. 5
78048 VS-Villingen

E-Mail: abocenter@mein-move.de

Da die AboCard im Rahmen dieser Aktion ein Jahr lang für den Inhaber der Karte kostenfrei ist, entfällt in diesem Fall die im Bestellformular genannte Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Ihr Antrag wird geprüft und nach Freigabe durch den Verkehrsverbund erhalten Sie Ihre persönliche Move-AboCard per Post nach Hause.

 

Gültigkeitsbereich der Move-AboCard
Im Rahmen der Tauschaktion berechtigt die AboCard innerhalb von zwölf Monaten zur Fahrt mit allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs im gesamten Verbundgebiet (Move-Zonen 1-8). Ferner gelten die allgemeinen Bedingungen zur Move-AboCard Erwachsener gemäß Bestellschein.

 

„Fahrschein-statt-Führerschein“ – Der Bonus für alle ab 65!
Diese Aktion ist ein Angebot an Personen, die auch im fortgeschrittenen Alter mobil bleiben und sicher unterwegs sein möchten.
Die Tauschaktion ist ein freiwilliges Angebot seitens der drei Landkreise Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg.

Bei der Beförderung von Schwerbehinderten, Begleitpersonen und Blinden- bzw. Assistenzhunden gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuch (SBG IX). Die Berechtigung ist durch den Original-Schwerbehindertenausweis inklusive gültiger Wertmarke nachzuweisen. Der Schwerbehindertenausweis berechtigt – auch mit einem Aufpreis für die Nutzung der 1. Klasse – nicht zur Benutzung der 1. Wagenklasse in Zügen.

Du erhältst Deinen Schwerbehindertenausweis und Deine Wertmarke wie gewohnt bei Deinem zuständigen Versorgungsamt.

Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn organisiert alles Notwendige rund um Deine barrierefreie Reise und beantwortet Deine Fragen zu geeigneten Zügen, der Barrierefreiheit von Bahnhöfen oder zu erforderlichen Mindestumsteigezeiten.

Du erreichst die MSZ telefonisch unter der Tel.-Nr. 030 652128-88, per Fax unter der Fax-Nr. 030 652128-99 oder über die E-Mail-Adresse: msz@deutschebahn.com.

Die MSZ ist von Mo-Fr ab 6:00-22:00 Uhr, samstags, sonntags und an Feiertagen ab 8:00-20:00 Uhr erreichbar. Informationen für ertaubte, gehörlose und hörgeschädigte Fahrgäste findest Du unter www.bahn.de/hoerbehindert.

Alle 20 Triebwagen des Ringzugs sind mit zusätzlichen Einstiegsrampen ausgestattet, damit Rollstuhlfahrer auch bei niedrigeren Bahnsteighöhen ein- und aussteigen können. Es wird empfohlen, dass Du dich wegen der manchmal noch ungenügenden Erreichbarkeit der Bahnsteige bis spätestens einen Werktag vor der geplanten Fahrt bei der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH, Verkehrsbetrieb Hohenzollerische Landesbahn, Dienststelle Ringzug unter der Telefonnummer 07462 204210 (Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr) anmeldest. Dort erhältst Du alle wichtigen Informationen für einen reibungslosen und stressfreien Reiseablauf.

Einige Kurse, auf denen im Regelfall immer Niederflurbusse verkehren, sind im Fahrplan mit einem Rollstuhl-Symbol (oder ähnlich) gekennzeichnet. Hier ist eine Mitnahme von normalen Rollstühlen im Regelfall möglich, wobei aus zulassungstechnischen Gründen maximal ein Rollstuhl im Bus mitgenommen werden kann. Einschränkungen bestehen aus technischen Gründen für Sonderbauarten (z. B. schwere Elektrorollstühle). Genauere Informationen erteilt Dir jeweils Dein Busunternehmen. Eine Anmeldung Deiner Fahrt wird empfohlen.

Wenn Sie alle Cookies auf der Move-Homepage zulassen, erscheint rechts oben ein graues Symbol. Dort können Sie barrierefreie Einstellungen vornehmen. Hierzu zählen unter anderem Schriftgröße, Tastatureinstellungen und die Funktion, Texte vorlesen zu lassen.

Bei der Beförderung von Schwerbehinderten, Begleitpersonen und Blinden- bzw. Assistenzhunden gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuch (SBG IX). Die Berechtigung ist durch den Original-Schwerbehindertenausweis inklusive gültiger Wertmarke nachzuweisen. Der Schwerbehindertenausweis berechtigt – auch mit einem Aufpreis für die Nutzung der 1. Klasse – nicht zur Benutzung der 1. Wagenklasse in Zügen.

Du erhältst Deinen Schwerbehindertenausweis und Deine Wertmarke wie gewohnt bei Deinem zuständigen Versorgungsamt.

Die öffentlichen Verkehrsmittel sind sichere Beförderungsmittel. Jedoch kann keine hundertprozentige Sicherheit garantiert werden. Moderne Busse und Züge sind jedoch mit verschiedenen Einrichtungen ausgestattet, um im Notfall die größtmögliche Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Hier erfährst Du, über welche Notfalleinrichtungen der Bus und Zug verfügt und was bei ihrem Einsatz zu beachten ist.

Genauso wie der Nothammer gehört auch der Verbandskasten zur Notfallausrüstung zum Verkehrsmittel. Das Entwenden des Verbandszeuges ist kein Kavaliers-Delikt. Erstens handelt es sich hierbei um einen Diebstahl, und zweitens – das ist der entscheidende Grund – kann der Fall eintreten, dass er während der Fahrt benötigt wird, etwa weil ein Fahrgast gestürzt ist.
Der Verbandskasten

Ebenfalls gehört der Feuerlöscher zur Notfallausrüstung des Verkehrsmittels. Er kann im Extremfall Leben retten. Beachte bitte, dass der Feuerlöscher kein Spielzeug ist.
Der Feuerlöscher

Der Nothammer ist Teil der Sicherheitsausstattung. Dabei handelt es sich weder um ein Souvenir, noch stellt der Diebstahl eine Mutprobe dar. Darüber hinaus zieht der Diebstahl eines Nothammers alle rechtlichen Konsequenzen, die mit diesem Delikt verbunden sind, nach sich.
Beachte bitte beim Einstieg in das Fahrzeug, wo sich die Nothammer befinden und wie sich mit ihnen im Notfall die Notausstiege öffnen lassen.
Der Nothammer

Vor jedem Flug klären freundliche Stewardessen und Stewards die Passagiere über die verschiedenen Notausgänge auf – ein gewohntes und unverzichtbares „Ritual“. Auch Busse verfügen über Notausgänge in Form von Dachluken. Beachte bitte beim Einstieg in das Fahrzeug, wo sich die Dachluken befinden und wie Du sie im Notfall öffnen kannst.
Notausstieg durch die Dachluke

Die öffentlichen Verkehrsmittel sind sichere Beförderungsmittel. Noch sicherer wird die Fahrt, wenn die Fahrgäste einige einfache Verhaltensregeln beachten. Hier erfährst Du, worauf Du bei Deiner Fahrt mit Bus und Bahn achten solltest und durch welche Verhaltensweisen Gefahrensituationen gar nicht erst entstehen.

Auch wenn Du dich während der Fahrt lieber direkt bei Deinen Bekannten aufhalten möchtest: Der sicherste Platz im Bus/Zug ist der Sitzplatz. Sofern also noch Sitzplätze frei sind, solltest Du diese nutzen. Das hat den weiteren Vorteil, dass zu- und aussteigende Personen sich nicht durch einen vollen Gang drängen müssen. Daraus folgt auch, dass Sitzplätze nicht für zusteigende Freunde und Bekannte freigehalten oder gar durch Taschen belegt werden. Und am besten wird der Sitzplatz zum Aussteigen erst verlassen, wenn der Bus/Zug an der Haltestelle gestoppt hat.
Sitzplätze nutzen

Besonders im Busverkehr können in Kurven und bei Bremsmanövern große Kräfte auftreten. Ohne sicheren Halt kann das gefährlich werden. Um sich nicht bei Stürzen im Bus zu verletzen, musst Du lernen, dich gut an den angebrachten Haltevorrichtungen festzuhalten, wenn alle Sitzplätze belegt sind. Zu einem guten Halt gehört auch, die Schultasche oder den Rucksack vom Rücken zu nehmen und zwischen die Beine auf den Boden zu stellen, sodass niemand beim Ein- oder Aussteigen behindert wird. Aus dem gleichen Grund können die Bereiche der Ein- und Ausgänge nicht als Stehplätze verwendet werden. Außerdem darfst Du dich nicht gegen die Türen lehnen.
Sicherer Halt bei Stehplätzen

Taschen und Gepäckstücke gehören weder auf die Sitzplätze noch mitten in den Gang. Taschen auf Sitzplätzen blockieren diese nur, sodass andere Fahrgäste sie nicht nutzen können. Bei einer scharfen Bremsung können sie außerdem durch den Bus rutschen. Fahrgäste, die einen Sitzplatz haben, stellen die Tasche entweder vor sich auf den Boden oder nehmen sie auf den Schoß. Personen, die im Gang stehen, stellen die Tasche oder das Gepäckstück auf den Boden zwischen ihre Beine. Dadurch behindert die Tasche niemanden beim Ein- bzw. Aussteigen und auch bei einem Bremsmanöver ist sie sicher aufgehoben. Im Zug sollte für das mitgeführte Gepäckstück die dafür vorgesehene Ablage genutzt werden.
Wohin mit der Tasche oder dem Gepäckstück?

Für Fahrräder, Kinderwagen, Rollstühle, Ski und der gleichen sind die gekennzeichneten Vorrichtungen und Flächen in den Verkehrsmitteln zu nutzen. Diese müssen für die Fahrt gesichert werden. Die Flächen sollten stets freigemacht werden, wenn diese in Anspruch genommen werden.
Fahrräder, Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards dürfen in den Verkehrsmitteln, an Bahnsteigen, Busbahnhöfen sowie im Bahnhofsgebäude nicht benutzt werden.
Transport von Sachen?

Hunde können nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint befördert werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Es ist sicherer, freie Sitzplätze zu nutzen und ansonsten bei Stehplätzen einen sicheren Halt zu suchen. Denn wenn das Verkehrsmittel abrupt bremsen muss, treten oft Fliehkräfte auf, die die Fahrgäste, die sich nicht richtig festhalten, nicht mehr abfangen können. So kann es möglicherweise zu gefährlichen Stürzen kommen. Aus diesem Grund ist es ebenfalls wichtig, die mitgeführte Tasche oder das Gepäckstück richtig zu verstauen.