Wissenswertes

Wichtige Fragen rund um den öffentlichen Nahverkehr im Verbundgebiet werden hier beantwortet und geben Dir Orientierung.

Hier findest Du die meistgestellten Fragen zu den Themen zum Verkehrsverbund, Fahrkarten, Fahrplänen und Service bzw. mit Move unterwegs.

Verkehrsverbund

Der Move-Tarif gilt in den Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis.

Nein, der Verkehrsverbund ist lediglich für die Vermarktung und den Vertrieb des Verbundtarifs zuständig. Der Verbund selbst betreibt keine eigenen Busse und Bahnen.

Tickets – Fahrscheinsortiment

Das vollständige Tarifsortiment finden Sie im Menüpunkt Tickets & Tarife / Tickets auf einen Blick.

Der Ticketberater zeigt Dir im Vergleich alle möglichen Tickets für Deine gewünschte Strecke. Für Gelegenheitskunden gibt es Einzel- und TagesTickets. Für diejenigen, die häufiger fahren, lohnt sich oftmals eine ZeitCard. Die KundenCenter beraten Dich gerne.

Fahrpreise für Kinder gelten vom Beginn der gesetzlichen Schulpflicht, spätestens ab dem 6. Geburtstag bis vor dem 15. Geburtstag. Nichtschulpflichtige Kinder vor dem 6. Geburtstag werden nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert.

Move-Fahrscheine gelten im gewählten Bereich in Bus und Bahn. Für Einzel-, Tages- und MonatsTickets gelten die Fahrkarten für die gewählten Tarifzonen. AboCards gelten im gesamten Verbundgebiet. Die Gültigkeit ist auch auf dem Fahrschein aufgedruckt oder digital hinterlegt. Du findest den Tarifzonenplan hier.

Der Fahrpreis richtet sich nach Anzahl der befahrenen Tarifzonen. Jede zusätzliche Zone entspricht einer weiteren Preisstufe. Ab Preisstufe 4 wird bei den Zeitkarten die Netzwirkung erreicht, d.h. man kann im gesamten Verbundgebiet fahren. Noch einfacher: Der Ticketberater zeigt Dir eine Übersicht aller möglichen Tarifangebote für Ihre gewünschte Strecke.

Alle Move-Fahrkarten sind grundsätzlich personengebunden, d.h. nicht übertragbar, und es muss der jeweilige Name eingetragen und ein entsprechender Nachweis mitgeführt werden.

Die zeitliche Gültigkeit ist aufgedruckt oder digital hinterlegt. Monatskarten gelten für den angegebenen Kalendermonat.

Die AboCard ist für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate gültig und verlängert sich nach Ablauf automatisch um einen weiteren Kalendermonat, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Besonderheit für Schüler, Azubis, Studenten beim JugendTicket BW: Ab dem 21. Geburtstag muss jährlich unaufgefordert ein entsprechender Nachweis über die Ausbildung/ das Studium etc. vorgezeigt werden, sowie bei allen Fahrten mitgeführt werden.

Das TagesTicket Single (für eine Person) gilt täglich ab Betriebsbeginn bis 3:00 Uhr des Folgetags. Das TagesTicket Gruppe gilt Montag bis Freitag ab 8:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ab Betriebsbeginn bis jeweils 3:00 Uhr des Folgetags.

EinzelTickets gelten für eine Fahrt, ohne Rund- und Rückfahrten. Je nach Preisstufe gibt es zudem eine zeitliche Begrenzung. So gilt das Ticket für Stadt- und Innerortstarife 1 Stunde, in der Preisstufe 1-2 gilt es 2 Stunden, in der Preisstufe 3 gilt es 3 Stunden und in der Preisstufe 4 gilt es 4 Stunden. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein.

Tickets – Verlust und Ersatz

Zeitkarten, welche am Fahrkartenautomaten, im Bus oder am Schalter gekauft werden, sind nicht gespeichert und können deshalb nicht ersetzt werden. Bei Zerstörung von Fahrausweisen wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Ausgenommen hiervon sind Chipkarten. Diese wird nur gegen Vorlage der entsprechenden Fahrscheinquittung und gegen Rückgabe der beschädigten Chipkarte gegen ein Bearbeitungsentgelt ausgetauscht. Bei Beschädigungen der Chipkarte, die auf einen Herstellerfehler zurückzuführen sind, wird kein Entgelt enthoben. Es wird zunächst eine vorläufige Ersatzkarte im KundenCenter oder Schulsekretariat ausgestellt.
Verlorene Fahrkarten werden nicht ersetzt. Bei Verlust der MonatsCard wird nur die Quittung im Wert von 5,00 € ersetzt.

Abo und Monatskarten: Bitte wende Dich sich an eines der KundenCenter im Verkehrsverbund.

Tickets – Spezielle Angebote

Für Gruppen gibt es das TagesTicket Gruppe. Das KlassenTicket sowie das SportTicket gibt es nicht mehr.

Zum Verbundstart ist kein spezielles Angebot für Senioren verfügbar. Beim Tarifangebot liegt der Fokus auf der Übersichtlichkeit und einem allgemein günstigen Angebot. Senioren können das preisgünstige Angebot für Erwachsene nutzen und sind damit ohne zeitliche Einschränkungen mobil.

Zum Verbundstart ist kein spezielles Angebot für Studierende verfügbar. Beim Tarifangebot liegt der Fokus auf der Übersichtlichkeit und einem allgemein günstigen Angebot. Studierende können das JugendTicket BW nutzen (bis 27 Jahren). Bei Beantragung sowie 2x jährlich zu jedem Semesterbeginn ist unaufgefordert ein aktueller Studentenausweis vorzulegen sowie bei jeder Fahrt mitzuführen.

Der Einzelfahrschein Kind gilt ab dem 6. Geburtstag bis vor dem 15. Geburtstag. Ab dem 15. Geburtstag muss ein Einzelfahrschein Erwachsener gekauft werden. Das Alter ist beim Kauf unaufgefordert nachzuweisen.

Bei der Beförderung von Schwerbehinderten, Begleitpersonen und Blinden- bzw. Assistenzhunden gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuch (SBG IX). Die Berechtigung ist durch den Original-Schwerbehindertenausweis inklusive gültiger Wertmarke nachzuweisen. Der Schwerbehindertenausweis berechtigt – auch mit einem Aufpreis für die Nutzung der 1. Klasse – nicht zur Benutzung der 1. Wagenklasse in Zügen.

Du erhältst Deinen Schwerbehindertenausweis und Deine Wertmarke wie gewohnt bei Deinem zuständigen Versorgungsamt.

Tickets – Mitnahme (Hunde, Fahrräder, …)

Für Hunde ist ein für die Fahrstrecke gültiges EinzelTicket Kind oder eine ZeitCard Erwachsener zu kaufen. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, Assistenzhunde und kleine Hunde in geeigneten Behältnissen werden unentgeltlich befördert.

Für die Beförderung von Fahrrädern gibt es das FahrradTicket, welches im gesamten Verbundgebiet gültig ist. Ein FahrradTicket muss grundsätzlich von 6-9 Uhr von Montag bis Freitag sowie grundsätzlich für Fahrten mit dem Linienbus gekauft werden.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern. Die Beförderung ist immer abhängig vom Platz und der Sicherheit für alle und im Ernstfall entscheidet das Zug-/Buspersonal.

Es gibt keine spezielle Zeitkarte zur Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV. Für Einzelfahrten gibt es das FahrradTicket. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern. Dies hängt von der Kapazität ab und wird gegebenenfalls vom Personal entschieden. Klappfahrräder gelten zusammengeklappt als Gepäckstück und dürfen kostenlos mitgenommen werden.

Zusammengefaltete E-Scooter zählen als Gepäckstück und dürfen kostenlos mitgenommen werden. Für alle anderen E-Scooter ist wie für Fahrräder zu den entsprechenden Zeiten ein Fahrradticket zu kaufen.

Tickets – Abo

Für die AboCard gilt eine Mindestlaufzeit von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten. Wird die Karte nicht fristgerecht zum 15. des Vormonats gekündigt, verlängert sie sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.

Die Bestellung muss vollständig ausgefüllt mit aktuellem Passbild und SEPA-Lastschriftmandat bis zum 15. des Vormonats in einem KundenCenter mittels Bestellformular bzw. über unsere Website eingehen.

Anspruchsberechtigt für eine MonatsCard Ausbildung sind schulpflichtige Personen bis zum 15. Geburtstag, nach dem 15. Geburtstag Schüler und Studenten öffentlicher, stattlich genehmigter und staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweg, Hochschulen und Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademie, Volkshochschulen und Landesvolkshochschulen.

Zu Kauf eines JugendTicket Bw berechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg bis zum 21. Geburtstag. Ab dem 21. Geburtstag bis zum 27. Geburtstag können Personen in Ausbildung (Schüler:innen, Studierende, Azubis, FSJler) gegen entsprechenden Nachweis ebenfalls ein JugendTicket BW kaufen. Der Nachweis muss für alle Schüler:innen, Azubis, FSJler einmal jährlich (4 Wochen vor Ablauf des Move JugendTicket BW) unaufgefordert im Move AboCenter unaufgefordert nachgewiesen werden. Der Status Studierende(r) muss halbjährlich gegenüber dem Move-AboCenter nachgewiesen werden. Andernfalls wird das Move JugendTicket BW zum Monatsende gekündigt und die Chipkarte gesperrt.

Ja, zu Beginn wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Fällt diese negativ aus, kann der Abo-Antrag abgelehnt werden. Ebenso kann die Karte gesperrt werden, wenn die Abbuchung nicht erfolgen kann.

Die AboCard kann von der ausgebenden Stelle mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Rücklastschriften und ein Bearbeitungsentgelt gemäß Entgelttabelle sind vom Kunden zu tragen.

Das Abo ist ein JahresTicket und daher besonders rabattiert. Nur im Sonderfall, bei mehr als 7-tägiger Krankheit verbunden mit vom Arzt attestierter Reiseunfähigkeit und unter Einhaltung der Fristen, ist ein Aussetzen möglich.

Der Fahrtantritt ist stets nur mit einem (mitgeführten) gültigen Fahrausweis möglich. Ersatzweise muss ein EinzelTicket gelöst werden. Bei einer Kontrolle ist sonst ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig.

Dein Abo verlängert sich automatisch nach 12 Monaten, sofern Du es nicht kündigst. Die Chipkarte hat eine technische Gültigkeit von 5 Jahren. Im Anschluss erhältst Du rechtzeitig auf dem Postweg eine neue AboCard.

Bitte melde eine Adressänderung zeitnah in einem der KundenCenter. Nur so ist gewährleistet, dass Du wichtige Briefe oder Deine Folge-AboCard auch erhältst.

Die AboCard kann jederzeit bis zum 15. eines Kalendermonats zum Ende eines Kalendermonats schriftlich bei einem der Move-KundenCenter gekündigt werden. Bei jeder Kündigung wird die AboCard zum Kündigungszeitpunkt ungültig und ist bis zum 5. Werktag des Folgemonats in einem der Move-KundenCenter zurückzugeben.

Die Gültigkeit der AboCard ist elektronisch auf der Chipkarte gespeichert und kann am Automaten und an Busdruckern sowie im KundenCenter ausgelesen werden. Du kannst auch in einem der Move-KundenCenter anrufen, dann werden Dir die Daten auf Deiner Chipkarte telefonisch nach Verifizierung mitgeteilt.

Tickets – Freizeitregelung

Die Freizeitregelung – der Bonus für Inhaber der MonatsCard Ausbildung

 

Die MonatsCard Ausbildung gilt dank der Freizeitregelung zu folgenden Zeiten:

  • Montag-Freitag ab 14 Uhr
  • an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie landeseinheitlichen Ferientagen ganztägig

 

nicht nur in den gewählten Move-Tarifzonen, sondern wie eine Netzkarte im gesamten Move-Tarifgebiet sowie in folgenden benachbarten Verkehrsverbünden:

  • Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF)
  • Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL)
  • Tarifverbund Ortenau (TGO)
  • Waldshuter Tarifverbund (WTV)
  • Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB)

An Samstagen, Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen berechtigen die MonatsCard Erwachsener und die AboCard Erwachsener innerhalb ihres Geltungsbereiches zur unentgeltlichen Mitnahme von maximal einem Erwachsenen (ab 15 Jahre) und bis zu 4 Kindern (bis zu 14 Jahre). Alternativ ist auch die Mitnahme von maximal einem Erwachsenen (ab 15 Jahre) und allen eigenen Kindern oder Enkeln (bis zu 14 Jahre) möglich. Anstelle eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden.

Tickets – Fahrscheinkauf

Fahrscheine erhältst Du bei folgenden Verkaufsstellen: in den Linienbussen, an den DB- und Ringzug-Fahrscheinautomaten an den Bahnhalten und in den KundenCentern. Digital sind Move-Fahrscheine auch im DB Navigator oder auf bahn.de erhältlich.

Einzel- und TagesTickets gibt es an allen Verkaufsstellen. MonatsCards sind in Bussen, in den KundenCentern und an den Fahrscheinautomaten erhältlich. AboCards sind nur über die KundenCenter beantragbar.

Du findest eine Übersicht aller KundenCenter des Verkehrsverbunds mit Adressen, Telefonnummern, E-Mail und Öffnungszeiten hier.

Move-Fahrscheine sind im DB-Navigator via Smartphone erhältlich.

Fahrplan

Gehe auf unserer Website auf die elektronische Fahrplanauskunft (EFA).
Gebe bitte den Start- und Zielort inklusive Haltestelle (es erscheint nach Eingabe der ersten Buchstaben eine Auswahl der möglichen Haltestellen) und die gewünschte Abfahrts- und/oder Ankunftszeit ein. Ebenso kannst Du dir Deine gewünschte Fahrverbindung im DB-Navigator anzeigen lassen oder als PDF-Fahrplan herunterladen und ausdrucken. Zusätzlich sind in unserem Fahrplanbuch die Fahrplantabellen in Papierform dargestellt.

Der DB-Navigator ist die App der Deutschen Bahn mit deutschlandweiter Fahrplanauskunft (inkl. Pünktlichkeit/ Verspätung) und mobiler Ticketbuchung. Dort werden auch die Fahrten im Move-Gebiet angezeigt.
Den DB-Navigator findest Du unter www.bahn.de/service/mobile/db-navigator sowie in Deinem App-Store.

Im Internet erhältst Du Fahrplanauskünfte zu allen Linien
des öffentlichen Nahverkehrs im Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg. Darüber hinaus kannst Du die Fahrplantabellen einzelner Linien unter der Rubrik Fahrplan-Downloads (PDF) herunterladen, findest diese in den Fahrplanbüchern und kannst dich in einem der KundenCenter im Verbund oder teilweise auch bei den Verkehrsunternehmen im Verbund direkt informieren.

Ja, es gibt ein Fahrplanbuch für den Verkehrsverbund welches jeweils in verschiedenen  Regionalausgaben erhältlich ist. Diese können in einem der KundenCenter, bei den Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet, den Gemeinden bzw. Tourist-Infos und Bahnhöfe der drei Landkreise Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen bestellt bzw. erworben werden.

Bitte beachten: Im Landkreis Tuttlingen gibt es die nächsten Änderungen und damit das nächste Fahrplanbuch erst im Mai 2024.

Nein. Mit Einführung des Verbunds wird der einheitliche und vereinfachte Move-Tarif eingeführt. Die Verbundfusion hat keinen Einfluss auf die Fahrplangestaltung.

Zum 01.01.2023 wird der Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg mit seiner Marke Move gegründet, der sich um ein einheitliches Preissystem und einen gemeinsamen Vertrieb kümmert.
Auf den grenzüberschreitenden Fahrplan hat dies zunächst keine Auswirkungen. Ziel ist es in einem Folgeschritt den Tarifverbund zu einem Verkehrsverbund auszuweiten und einen gemeinsamen Verkehr zu betreiben – über die Landkreisgrenzen hinweg.

In den Fahrplantabellen der einzelnen Linien siehst Du in der Symbol-Zeile über den Fahrten die Hinweise. Dort ist angegeben, ob der Bus an Ferien- (F) oder nur an Schultagen (S) verkehrt. Wenn dort nichts steht, verkehrt diese Fahrt sowohl an Schul- und Ferientagen. Alle Ferien- und Feiertage findest Du übrigens im jeweiligen Fahrplanbuch oder im Verkehrstagekalender des jeweiligen Landkreises.

Die Symbole sind in den einzelnen Fahrplantabellen ersichtlich und jeweils entsprechend unter der Fahrplantabelle erläutert.

Informationen zu den Ruf- und Anrufbussen findest du hier.

Informationen zu den Ruf- und Anrufbussen findest du hier.

Die Fahrpläne und sonstige Angaben, z. B. Preisangaben, gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen. Beachte dazu bitte die entsprechenden Veröffentlichungen in der Presse, auf unserer Webseite sowie die Aushangfahrpläne an den Haltestellen. Vereinzelte Druckfehler oder kleinere Unstimmigkeiten sind trotz sorgfältiger Bearbeitung leider nicht immer vermeidbar. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts kann daher nicht übernommen werden.

Hier findest Du eine Übersicht, in welcher die Services für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste dargestellt sind.

Service

Dein Ansprechpartner seit dem 01.01.2023 ist der neue Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg mit seiner Marke Move. Alle KundenCenter-Standorte findest Du hier.

Fahrscheine erhältst Du bei folgenden Verkaufsstellen: in den Linienbussen, an den DB- und Ringzug-Fahrscheinautomaten an den Bahnhalten und in den KundenCentern. Digital sind Move-Fahrscheine voraussichtlich ab April 2023 auch im DB Navigator oder auf bahn.de erhältlich.

Bei Lob oder Kritik zum Busverkehr wenden Dich bitte über das „Feedback-Formular“ an den Verkehrsverbund. Für die Schiene ist das jeweilige Zugunternehmen sowie das Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger der richtige Ansprechpartner.

Bei Verlusten kontaktiere bitte direkt das betreffende Verkehrsunternehmen in dessen Fahrzeug der Verlust passierte. Bei der Suche nach dem jeweiligen Betreiber helfen wir Dir hier weiter.

Ein Abo beantragst Du mittels Bestellschein in einem der KundenCenter (persönlich, Post).  Schüler beantragen ihr Abo über das Schulsekretariat.

Du kannst die Änderung alternativ auch einem der KundenCenter schriftlich mitteilen. Geplant ist zukünftig ein Kundenportal auf unserer Webseite einzurichten, wo du dich registrieren und deine Daten selbst ändern kannst.

Im Bus kannst Du ausschließlich mit Bargeld bezahlen. Bitte halte das Fahrgeld möglichst passend bereit. Bei den Ringzug- und DB-Automaten sowie in den KundenCentern kannst Du zudem mit EC-Karte bezahlen. Jahresabos werden ausschließlich per Lastschrift abgebucht.

Schülerbeförderung

Ja, die Schulen bleiben weiterhin Ansprechpartner für ihre Schülerinnen und Schüler, welche Anspruch auf Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten haben.

Das Move-JugendTicketBW kann bei unseren KundenCentern oder bei Teilnahme am Schülerlistenverfahren nur direkt über das Schulsekretariat der besuchten Schule bestellt werden.

Der Ersatzfahrschein ist im Schulsekretariat erhältlich. Er gilt so lange, bis die neue Chipkarte erstellt ist, längstens 2 Wochen.

Informationen hierzu erhältst Du beim Schulsekretariat.

Ja, wie bisher bezahlt eine Familie nur für 2 Schüler die Eigenanteile. Informationen hierzu erhältst Du über das entsprechende Schulsekretariat.

Beim Sekretariat der alten Schule ist die Abmeldung zu veranlassen, beim Sekretariat der neuen Schule die Anmeldung.

Unterwegs mit Bus und Bahn

Im Zuge der Tarifreform wird es keine Änderungen bei der Fahrradmitnahme geben.

Du kannst dich über das Feedback-Formular an das KundenCenter bzw. direkt an das Verkehrsunternehmen wenden.

Automatenstörungen bei Ringzug-Automaten an Ringzug-Haltepunkten können direkt vor Ort an die Hotline 07461 9006445 gemeldet werden. Bei DB-Automaten kontaktiere bitte die kostenfreie Service-Nummer 0800 2886644 an und nenne die Nummer oder Haltestelle des defekten DB Automaten.

In den Haltestellenplänen für die einzelnen Haltestellen kannst Du sehen, an welchem Bussteig welche Linie abfährt. Du findest die Haltestellenpläne hier.

Die Anmeldung einer Gruppe ab 10 Personen, Gruppe mit 6 oder mehr Fahrrädern sowie Schulklassen müssen – unabhängig vom genutzten Fahrausweis – zwischen 4 Wochen vorab bis spätestens 10 Werktage (Mo-Fr) vor Fahrtantritt über die Website des Tarifverbunds angemeldet werden.

Bitte nutze unser Gruppenanmeldeformular.

Informationen zu den Ruf- und Anrufbussen findest Du hier.

Im Landkreis Rottweil wird im Anrufbusverkehr der Linien 9001 – 9486 abends ab 20:00 Uhr auf Wunsch eine Haustürbedienung angeboten, wenn die Entfernung von der gebuchten Zielhaltestelle maximal 1.500 Meter Straßenentfernung beträgt und die Sicherheit und die Verkehrsregeln dies erlauben. Hierfür ist ein ZuschlagTicket zu erwerben, der Verkauf erfolgt ausschließlich bar im Anrufbus. Weitere Informationen zu den Ruf- und Anrufbussen findest Du hier.

Damit Vielfahrer sich auf den öffentlichen Nahverkehr verlassen können und eine gewisse
Planungssicherheit haben, pünktlich zur Arbeit zu kommen, gibt es die Mobilitätsgarantie. Diese greift für bestimmte Fahrkarten-Arten und ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen die Übernahme der Taxikosten.

Fahren über die Verbundgrenze

Im Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg werden alle Tickets des bwtarifs – auch als Handy-Ticket – sowie das Baden-Württemberg-Ticket und das Schüler-Ferien-Ticket anerkannt. Alle anderen Tickets der DB werden ausschließlich in Verkehrsunternehmen des DB-Konzerts anerkannt. In Bussen werden daher – mit Ausnahme der SBG (Busunternehmen des DB-Konzerns), andere DB-Fahrscheine wie das Quer-durchs-Land-Ticket oder das Schöne-Wochenende-Ticket nicht anerkannt.

Nein, die BahnCard wird im Verbundtarif nicht anerkannt.

Der bwtarif (Baden-Württemberg-Tarif) ermöglicht als landesweiter Nahverkehrstarif die Nutzung von Bahnen und Bussen innerhalb Baden-Württembergs und gilt verbundübergreifend. Weitere Informationen findest Du unter www.bwtarif.info/

Ja, der bwtarif gilt auch im Verbund Schwarzwald-Baar-Heuberg und ermöglicht Fahrgästen zusätzlich zu Ihrer Zugfahrt am Start- und Zielort die Anschlussmobilität mit Bussen des Verbunds.

Anschlussmobilität bedeutet, dass man innerhalb der auf der Fahrkarte (bwtarif) aufgedruckten Teilzonen (Verbundtarif) mit dem Bus sowohl zum Abfahrtsbahnhof wie auch vom Ankunftsbahnhof ein Stück weiter fahren kann. Die Teilzonen des Verbundtarifs finden Sie hier: Move-Teilzonenplan Anschlussmobilität-bwtarif.pdf

Weitere Informationen findest Du unter www.bwtarif.info/

Tickets im bwtarif erhältst Du als E-Tickets bei folgenden Anbietern: bwApp, DB, Fairtiq. Papiertickets gibt es an den Fahrscheinautomaten der Eisenbahnunternehmen an den Bahnhöfen, in deren Kundenzentren und Verkaufsagenturen. Weitere Informationen findest Du hier: www.bwtarif.info/ticketkauf/ Bitte beachte: Im Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg erhältst Du in den KundenCentern und Bussen keine bwtarif-Fahrscheine.

Es gibt Übergangstarife zum VHB und vgf sowie Anschlusstickets badisch24 und ErgänzungsTickets zur ersten Zone in den badischen Verbünden. Weitere Informationen findest Du hier.

Das Deutschlandticket für 49 Euro

Das Deutschlandticket ist eine persönliche Jahreskarte, die im Abonnement angeboten wird und monatlich gekündigt werden kann. Der Abonnementpreis beträgt 49 EUR im Monat. Das Deutschlandticket gilt für eine Person, deutschlandweit in allen Nahverkehrsmitteln. Das Ticket gibt es bei Move hauptsächlich auf dem Smartphone über die D-Ticket-App.

Das Ticket ist nur im Abonnement erhältlich und ist eine persönliche Zeitkarte ohne Übertragbarkeit. Damit kannst du bundesweit alle zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden Verkehrsmittel nutzen (Das Ticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE)). Eine Kündigung ist monatlich möglich. Du kannst mit Deinem Ticket keine Personen, Hunde oder Fahrräder mitnehmen.

Das Ticket kostet 49 € im Monat und damit 588 € im Jahr im Abonnement. Die Zahlung erfolgt monatlich.

Move verkauft das Deutschlandticket über die Online-Bestellplattform:
https://deutschlandticket.mein-move.de

Falls Sie bereits ein Move-Abo besitzen, werden Sie danach automatisch von Ihrer Move-AboCard zum Move-Deutschlandticket umgestellt, sobald Sie das Deutschlandticket bestellt haben.

Der Vorverkauf startet ab dem 3. April 2023. Die Bestellfrist ist immer bis zum 15. des Vormonats zum nächsten Monat – sprich wenn du ab Mai ein Deutschlandticket haben möchtest, solltest du das Ticket bis spätestens 15. April kaufen.

Es gibt alternativ die Möglichkeit das DeutschlandTicket auf Chipkarte zu erwerben. Bestellen Sie in diesem Fall das DeutschlandTicket über den normalen Move-Bestellschein oder den Move-Online-Shop, der zur Zeit noch eingerichtet wird.

Mit dem Ticket kannst Du alle öffentlichen Nahverkehrsmittel – sprich U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse in Deutschland nutzen, und das mit einem einzigen Ticket. Es gilt außerdem im Schienenpersonennahverkehr (Regionalbahn, Regionalexpress und InterRegioExpress), allerdings nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) oder anderen Bahnen (z.B. FlixTrain).

Ja, das Deutschlandticket ist ein Jahresabonnement mit Lastschriftverfahren.
Der Vorverkauf startet ab dem 3.4.2023 über die D-Ticket-App (Move auswählen).

Ein Wechsel von der AboCard Erwachsener zum Deutschlandticket ist über Move möglich.

Ein Wechsel von der AboCard zum DeutschlandTicket ist über Move möglich. Bei Beantragung des Deutschlandticket über Move wird automatisch das bestehende Abo gekündigt und auf ein Deutschlandticket umgeschrieben. Sie erhalten die neue Karte per Post. Bitte geben Sie die alte AboCard bis zum 5. des Folgemonats in einem Move-KundenCenter zurück bzw. schicken sie bis zu diesem Stichtag dorthin zurück. Bestellen Sie einfach Ihr DeutschlandTicket über die D-Ticket-App und wählen dort „Move“ aus.

Der Fahrscheinpreis wird per Lastschrift monatlich vom uns bekannten Konto eingezogen.

Der Einstieg ist immer zum Monatsersten möglich. Bitte die Bestellfrist beachten.

Das Ticket gilt immer nur für den Abonenten/Fahrscheininhaber und ist nicht übertragbar.

Nein, leider kannst Du keine Personen mitnehmen. Das Ticket gilt nur für eine Person.

Nein, leider kannst Du Dein Fahrrad nicht mitnehmen. Das Ticket gilt nur für eine Person.

Nein, leider kannst Du Deinen Hund nicht mitnehmen. Das Ticket gilt nur für eine Person.

Das Move-Deutschland-Ticket ist auf dem Smartphone ausschließlich in der „D-Ticket“ App verfügbar. Die „D-Ticket“ App steht je nach Gerätetyp entweder im AppStore (iPhone) oder im Google PlayStore (Android) in Kürze zum Download bereit.