So beantragst du dein D-Ticket Job als Landestbedienstete Person!
1. DeutschlandTicket Job bestellen
Bestelle über den Link deines Arbeitgebers im LBV-Kundenportal des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.
Die Bestellung muss bis zum 25. des Vormonats erfolgen, sodass das Ticket rechtzeitig zum Monatsanfang bereit gestellt werden kann.
2. Zuschussformular einreichen
Fülle das Zuschussformular vollständig aus und sende es per E-Mail an abocenter@mein-move.de.
Zuschussformular des LBV pdf, 407.70 KBZwingend erforderliche Angaben
– Personalnummer
– Geburtsdatum
– Vorname, Nachname
– Unterschrift des Antragstellers
– Stempel und Unterschrift der Beschäftigungsstelle
Hinweis: Move vergibt die AboNummer und leitet das Formular zur Kenntnis an die LBV weiter.
3. DeutschlandTicket Job nutzen
Im Anschluss kann dein DeutschlandTicket Job in der D-Ticket:App abrufen werden.
Die App ist im Google Play Store und im Apple Store verfügbar.
Das DeutschlandTicket Job kann nur in der D-Ticket:App bereitgestellt werden. Das Abo ist monatlich bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündbar.
FAQs zum DeutschlandTicket
Das DeutschlandTicket ist ein persönliches Abonnement, das dir erlaubt, deutschlandweit alle öffentlichen Nahverkehrsmittel wie U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Regionalzüge zu nutzen.
Es gilt nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE) oder bei privaten Anbietern (z.B. FlixTrain) und ist nicht übertragbar. Im Gegensatz zur Move-AboCard gibt es hier keine Mitnahmeregelung.
Auf der Strecke Stuttgart – Singen/Konstanz (IC/RE – Verbindungen) wird das DeutschlandTicket anerkannt.
Das DeutschlandTicket kann auf unserer Webseite als Handyticket oder Chipkarte bestellt werden.
Alternativ füllst du den PDF-Bestellschein aus und schickst ihn uns per E-Mail oder druckst ihn aus und bringst ihn in eins unserer vier KundenCenter.
Bestellfrist für das Handyticket: bis zum 25. des Vormonats.
Das heißt, wer das DeutschlandTicket im März nutzen möchte, muss das Handyticket bis zum 25. Februar bestellen.
Bestellfrist für die Chipkarte: bis zum 15. des Vormonats.
Das heißt, wer das DeutschlandTicket im März nutzen möchte, muss die Chipkarte bis zum 15. Februar bestellen.
Ja, das DeutschlandTicket ist ein Abonnement, das monatlich gekündigt werden kann.
Die Zahlung wird jeden Monat automatisch von deinem Konto abgebucht. (per Lastschrift)
Bei einer fehlgeschlagenen Abbuchung ist eine sofortige Kündigung des Abonnements durch Move möglich und die Fahrkarte ist für den jeweiligen Monat ungültig.
In diesem Fall wird empfohlen, sich umgehend an ein Move-KundenCenter zu wenden.
Das DeutschlandTicket ist ausschließlich für eine Person gültig.
Für die Mitnahme von weiteren Personen, Fahrrädern oder Hunden sind weitere Tickets erforderlich.
Kündigungen müssen dem KundenCenter bis zum 10. des Vormonats schriftlich vorliegen.
Zur Kündigung stehen folgende Optionen zur Verfügung:
• Online-Kündigung: „Kündigung AboCard“ auswählen, ausfüllen und absenden.
• Bestellschein: In der PDF „Kündigung“ ankreuzen und das Vertragsende sowie deine Abo-Nummer angeben.
• Persönlich: Direkt im KundenCenter kündigen.
Haben Sie weitere Fragen speziell zum DeutschlandTicket Job?
Unsere Move-KundenCenter helfen Ihnen gerne weiter!