Ab dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein erweitertes Landesnichtraucherschutzgesetz.
Für den öffentlichen Personennahverkehr bedeutet dies eine wichtige Neuerung:
Rauchen ist künftig an Straßenbahn- und Bushaltestellen nicht mehr erlaubt.
Dies gilt sowohl für klassische Tabakprodukte als auch für E-Zigaretten, E-Shishas und vergleichbare Produkte.
Ziel ist es, die Bevölkerung besser vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie vor Emissionen durch E-Zigaretten und ähnliche Produkte zu schützen.
Das Rauchverbot dient zum Schutz von Fahrgästen, die sich an Haltestellen oft auf engem Raum aufhalten – darunter auch Kinder, ältere Menschen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Wir bitten alle Fahrgäste, das Rauchverbot zu beachten und so zu einem angenehmen und rücksichtsvollen Miteinander beizutragen.
Bei Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden.
Für mehr Rücksicht und ein besseres Miteinander!