Kündigung

Schade, dass du dein Abo beenden möchtest

Wir möchten, dass du weiterhin die für dich passende Mobilitätslösung findest.

Bei Fragen zu anderen Tickets oder möglichen Alternativen stehen dir unsere Move-KundenCenter gerne beratend zur Seite.

Wir freuen uns, wenn wir dich auch zukünftig weiterhin begleiten dürfen.

Kündigungsbedingungen

Kündigungsfrist
Die Kündigung muss dem Move-AboCenter spätestens bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats schriftlich vorliegen, damit sie zum Monatsende wirksam wird. Geht die Kündigung später ein, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen weiteren Monat.

Jahresabonnement und Nachberechnung
Die Move-AboCard ist ein persönliches Jahresabonnement. Wird das Abonnement vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr beendet, erfolgt eine Nachberechnung nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen. Dadurch können Nachzahlungen entstehen.

Vorzeitige Kündigung
Eine vorzeitige Kündigung der Move-AboCard ist nur möglich, wenn der Kündigungsgrund nicht vom Fahrgast zu vertreten ist, beispielsweise aufgrund eines Schulwechsels, eines Arbeitgeberwechsels oder einer Mutterschaft. Der Kündigungsgrund ist gegenüber dem Move-AboCenter glaubhaft nachzuweisen.

Rückgabe der Chipkarte
Die Chipkarte ist spätestens bis zum 5. Kalendertag des Folgemonats in einem Move-KundenCenter zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, bleibt der Ticketpreis bis zur Rückgabe fällig.

Verlust der Chipkarte
Geht die Chipkarte verloren, ist der Verlust dem Move-AboCenter schriftlich mitzuteilen und glaubhaft zu versichern. Für den Verlust der Chipkarte wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.

Kündigungsfrist
Die Kündigung muss dem Move-AboCenter spätestens bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats schriftlich vorliegen, damit sie zum Monatsende wirksam wird. Geht die Kündigung später ein, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen weiteren Monat.

Monatlich kündbar
Das DeutschlandTicket kann monatlich ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden.

Rückgabe der Chipkarte
Wurde das DeutschlandTicket als Chipkarte ausgegeben, ist diese spätestens bis zum 5. Kalendertag des Folgemonats in einem Move-KundenCenter zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, bleibt der Ticketpreis bis zur Rückgabe fällig.

Handyticket
Wurde das DeutschlandTicket als Handyticket ausgegeben, ist keine Rückgabe erforderlich. Mit Wirksamwerden der Kündigung verliert das Handyticket seine Gültigkeit.

Verlust der Chipkarte
Geht die Chipkarte verloren, ist der Verlust dem Move-AboCenter schriftlich mitzuteilen und glaubhaft zu versichern. Für den Verlust der Chipkarte wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.

Kündigungsfrist
Die Kündigung muss dem Move-AboCenter spätestens bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats schriftlich vorliegen. Geht die Kündigung später ein, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen weiteren Monat.

Jahresabonnement und Nachberechnung
Das DeutschlandTicket JugendBW ist ein persönliches Jahresabonnement. Wird das Abonnement vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr beendet, erfolgt eine Nachberechnung nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen. Dadurch können Nachzahlungen entstehen.

Vorzeitige Kündigung
Eine vorzeitige Kündigung des DeutschlandTicket JugendBW ist nur möglich, wenn der Kündigungsgrund nicht vom Fahrgast zu vertreten ist, beispielsweise aufgrund eines Schulwechsels, eines Arbeitgeberwechsels oder einer Mutterschaft. Der Kündigungsgrund ist gegenüber dem Move-AboCenter glaubhaft nachzuweisen.

Rückgabe der Chipkarte
Die Chipkarte ist spätestens bis zum 5. Kalendertag des Folgemonats in einem Move-KundenCenter zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, bleibt der Ticketpreis bis zur Rückgabe fällig.

Verlust der Chipkarte
Geht die Chipkarte verloren, ist der Verlust dem Move-AboCenter schriftlich mitzuteilen und glaubhaft zu versichern. Für den Verlust der Chipkarte wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.

Kündigungsfrist
Die Kündigung muss dem Move-AboCenter spätestens bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats schriftlich vorliegen, damit sie zum Monatsende wirksam wird. Geht die Kündigung später ein, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen weiteren Monat.

Monatlich kündbar
Das DeutschlandTicket Job kann monatlich ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden.

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Du findest die FKI auf deiner Bestellbestätigung und auf deinem Kontoauszug beim Move-Verwendungszweck.
Der Kunde kann abweichen vom Fahrkarteninhaber, z.B. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten oder auch der gesetzliche Vertreter. (s. Bestellschein)
Die Kündigung muss bis zum 10. des Monats (DeutschlandTicket, D-Ticket Job und D-Ticket JugendBW) bzw. bis zum 15. des Monats (Move-AboCard) eingegangen sein, damit sie zum Monatsende wirksam wird.
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