FAQs

Fragen zum öffentlichen Nahverkehr im move-Gebiet

Die Fragen und Antworten sind nach Themen geordnet. Klicke auf die Pfeile, um die passenden Fragen und Antworten zu sehen.

Eine AboCard lässt sich hier online bestellen.

Alternativ füllst du den PDF-Bestellschein aus und schickst ihn uns per E-Mail oder druckst ihn aus und bringst ihn in eins unserer vier KundenCenter.

Ja, die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Kalendermonate, wenn das Abo weniger als ein Jahr bestanden hat, fallen Nachzahlungen an.

Nach einem Jahr verlängert sich die AboCard automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn du das Abo nicht bis zum 15. des Vormonats kündigst.

Nach den zwölf Monaten kann die AboCard monatlich gekündigt werden.

Die Gültigkeit der AboCard kann an Fahrscheinautomaten an Bahnsteigen, Fahrscheindruckern in Bussen oder in unseren KundenCentern ausgelesen werden. Zudem erteilen unsere KundenCenter auch telefonisch Auskunft.

Mit Ausnahme des KundenCenters in Tuttlingen und in Rottweil nur dort, wo bereits verfügbar.

Wenn zwei Monatsbeträge ausstehen, wird die Karte gekündigt und die Fahrkarte verliert umgehend ihre Gültigkeit.

Zusätzlich können Rücklastschriftgebühren und Bearbeitungsentgelte anfallen. In diesem Fall wird empfohlen, umgehend ein Move-KundenCenter zu kontaktieren.

Änderungen deiner persönlichen Daten müssen schriftlich (z.B. per E-Mail) einem unserer KundenCenter mitgeteilt werden.
Bankkontodaten können ausschließlich mit der Unterschrift des Kontoinhabers geändert werden.

Zukünftig planen wir die Einführung eines Kundenportals auf unserer Webseite. Nach der Registrierung wirst du dort deine Daten selbstständig verwalten können. Sobald das Portal online ist, informieren wir dich hier darüber.

In diesem Fall muss ein EinzelTicket gekauft werden.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis wird mit 60€ bestraft (erhöhtes Beförderungsentgelt).

Das Abo kann pausiert werden, wenn du wegen einer Krankheit länger als sieben Tage nicht reisen kannst und dafür ein ärztliches Attest (Reiseunfähigkeits-Attest) hast.
Der Antrag muss sofort gestellt werden.

Kündigungen müssen dem KundenCenter bis zum 15. des Vormonats schriftlich vorliegen. Wenn das Abo weniger als ein Jahr bestanden hat fallen Nachzahlungen an.

Zur Kündigung stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Online-Kündigung: „Kündigung AboCard“ auswählen, ausfüllen und absenden.
Bestellschein: In der PDF „Kündigung“ ankreuzen und das Vertragsende sowie deine Abo-Nummer angeben.
• Persönlich: Direkt im KundenCenter kündigen.

Am Wochenende (Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage) darfst du eine erwachsene Person (ab 15 jahren) oder alle eigenen Kinder/ Enkel (bis 14 Jahren) kostenlos mitnehmen.

Gültig im ganzen Move-Gebiet. Anstelle eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden.

Auf der Webseite ermöglicht der Button mit dem Männchen oben rechts den Zugriff auf barrierefreie Einstellungen, wie beispielsweise Anpassungen der Schriftgröße oder die Vorlesefunktionen. Dazu müssen die Cookies aktiviert sein.

Zusätzlich sind ganz unten rechts im Bereich „Barrierefreiheit“ weitere Informationen verfügbar.

Für die Zukunft planen wir auch einen Bereich der Leichten Sprache und Gebärdensprache zu integrieren.

Für die kostenlose Mitfahrt ist zwingend eine gültige Wertmarke in Kombination mit dem Schwerbehindertenausweis nötig.

Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit) und „BI“ (Blindheit) stehen, sind die Voraussetzungen, um die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen zu können, erfüllt.

Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“ (Gehbehinderung), „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „GI“ (Gehörlosigkeit) stehen, kann die Wertmarke unter einer Eigenbeteiligung jährlich bzw. halbjährlich beantragt werden.

Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ (Begleitperson) steht, kann auch eine Begleitperson oder ein Blinden- und Assistenzhund unentgeltlich mitfahren. Nähere Informationen finden Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt.

Der Schwerbehindertenausweis und die Wertmarke sind beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich.

Viele Fahrten werden mit Niederflurbussen durchgeführt und sind im Fahrplan mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.

Die Mitnahme eines Rollstuhls ist in der Regel möglich, genauere Informationen erteilt Dir jeweils Dein Busunternehmen. Eine Anmeldung Deiner Fahrt wird empfohlen.

Bei Bedarf an Unterstützung beim Ein- oder Ausstieg kann eine Begleitperson helfen oder vor Ort das Fahrpersonal bzw. andere Fahrgäste angesprochen werden.

Alle Triebwagen des Ringzugs sind mit Einstiegsrampen ausgestattet.

Wegen teils unzureichender Erreichbarkeit der Bahnsteige wird empfohlen, sich bis spätestens einen Werktag vor der Fahrt bei der Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn anzumelden.

Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) organisiert barrierefreie Reisen und bietet Unterstützung für Reisende mit besonderen Bedürfnissen.

Das DeutschlandTicket ist ein persönliches Abonnement, das dir erlaubt, deutschlandweit alle öffentlichen Nahverkehrsmittel wie U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Regionalzüge zu nutzen.

Es gilt nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE) oder bei privaten Anbietern (z.B. FlixTrain) und ist nicht übertragbar. Im Gegensatz zur Move-AboCard gibt es hier keine Mitnahmeregelung.

Auf der Strecke Stuttgart – Singen/Konstanz (IC/RE – Verbindungen) wird das DeutschlandTicket anerkannt.

Das DeutschlandTicket kann auf unserer Webseite als Handyticket oder Chipkarte bestellt werden.
Alternativ füllst du den PDF-Bestellschein aus und schickst ihn uns per E-Mail oder druckst ihn aus und bringst ihn in eins unserer vier KundenCenter.

Bestellfrist für das Handyticket: bis zum 25. des Vormonats.
Das heißt, wer das DeutschlandTicket im März nutzen möchte, muss das Handyticket bis zum 25. Februar bestellen.

Bestellfrist für die Chipkarte: bis zum 15. des Vormonats.
Das heißt, wer das DeutschlandTicket im März nutzen möchte, muss die Chipkarte bis zum 15. Februar bestellen.

Ja, das DeutschlandTicket ist ein Abonnement, das monatlich gekündigt werden kann.

Die Zahlung wird jeden Monat automatisch von deinem Konto abgebucht. (per Lastschrift)

Bei einer fehlgeschlagenen Abbuchung ist eine sofortige Kündigung des Abonnements durch Move möglich und die Fahrkarte ist für den jeweiligen Monat ungültig.

In diesem Fall wird empfohlen, sich umgehend an ein Move-KundenCenter zu wenden.

Das DeutschlandTicket ist ausschließlich für eine Person gültig.

Für die Mitnahme von weiteren Personen, Fahrrädern oder Hunden sind weitere Tickets erforderlich.

Kündigungen müssen dem KundenCenter bis zum 10. des Vormonats schriftlich vorliegen.

Zur Kündigung stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Online-Kündigung: „Kündigung AboCard“ auswählen, ausfüllen und absenden.
Bestellschein: In der PDF „Kündigung“ ankreuzen und das Vertragsende sowie deine Abo-Nummer angeben.
• Persönlich: Direkt im KundenCenter kündigen.

Es handelt sich um eine vergünstigte Variante des DeutschlandTickets für junge Menschen bis 21 Jahre und für Studierende, Azubis und FSJler bis 27 Jahre.

Das DeutschlandTicket JugendBW ist ein persönliches Jahresabonnement, das dir erlaubt, deutschlandweit alle Nahverkehrsmittel zu nutzen.

Es gilt nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE) oder bei privaten Anbietern (z.B. FlixTrain) und ist nicht übertragbar.

Berechtigt sind Personen, die:
• unter 21 Jahre alt sind (Ausweiskopie oder Schülernachweis erforderlich) oder
• zwischen 21 und 27 Jahre alt sind (Nachweis als Student, Azubi oder FSJler erforderlich).

• Für Schüler:innen muss der Schulort im Move-Gebiet sein.
• Für Auszubildende & FSJler muss der Wohnort im Move-Gebiet sein.
• Für Studierende gilt:
> Der Studienort muss im Move-Gebiet sein.
> Oder, wenn der Studienort außerhalb von Baden-Württemberg liegt, muss der Wohnort im Move-Gebiet sein.

Der entsprechende Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung, Azubivertrag, ect.) ist mit der Bestellung einzureichen. Das Enddatum muss dabei klar ersichtlich sein.

Anschließend muss ein aktueller Nachweis spätestens vier Wochen vor Ablauf des Jahres erneut im KundenCenter vorgelegt werden.

Studierende sind verpflichtet, den Nachweis alle sechs Monate zu Semesterbeginn erneut vorzulegen.

Das DeutschlandTicket JugendBW gibt es nur als Chipkarte und kann hier bestellt werden.
Alternativ füllst du den PDF-Bestellschein aus und schickst ihn uns per E-Mail oder druckst ihn aus und bringst ihn in eins unserer vier KundenCenter.

Schülerinnen und Schüler können das Ticket online bestellen, wenn die Schule die Online-Bestellmöglichkeit anbietet. Dafür hier nach der eigenen Schule suchen. Wenn die Schule in der Liste steht, kann das Ticket direkt bestellt werden.
Falls die Schule nicht dabei ist, muss der PDF-Bestellschein ausgefüllt und im Schulsekretariat abgegeben werden.

Bestellfrist für die Chipkarte: bis zum 15. des Vormonats.
Das heißt, wer das DeutschlandTicket beispielsweise im März nutzen möchte, muss die Chipkarte bis zum 15. Februar bestellen.

Ja, das Abonnement des DeutschlandTickets JugendBW ist ein Jahresabo.

Es kann erst nach Ablauf des ersten Jahres monatlich ohne Nacherhebung gekündigt werden.

Ab dem 21. Lebensjahr ist mindestens jährlich ein entsprechender Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung, Azubivertrag, ect.) in einem unserer KundenCenter vorzulegen.

Bei einer fehlgeschlagenen Abbuchung ist eine sofortige Kündigung des Jahresabonnements durch Move möglich.
Zudem können Rücklastschriftgebühren und Bearbeitungsentgelte anfallen. In diesem Fall wird empfohlen, sich umgehend an ein Move-KundenCenter zu wenden.

Kündigungen müssen dem KundenCenter bis zum 10. des Vormonats schriftlich vorliegen. Wenn das Abo weniger als ein Jahr bestanden hat fallen Nachzahlungen an.

Zur Kündigung stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Online-Kündigung: „Kündigung AboCard“ auswählen, ausfüllen und absenden.
Bestellschein: In der PDF „Kündigung“ ankreuzen und das Vertragsende sowie deine Abo-Nummer angeben.
• Persönlich: Direkt im KundenCenter kündigen.

Fahrscheine sind beim Fahrpersonal im Linienbus, an den DB- und Ringzug-Fahrscheinautomaten an den Bahnhöfen und in den Move-KundenCentern erhältlich.

Digital können Move-Fahrscheine im DB Navigator, auf bahn.de oder in der D-Ticket:App (Anbieter: Move wählen) gekauft werden.

Per BWeit-App oder FAIRTIQ-App fährst du mit CiCoBW (Check-in-Check-out Baden-Württemberg) immer mit dem günstigsten Tarif – ohne Tarifstress und Ticketwahl!

Einzel- und TagesTickets: in DB- und Ringzug-Fahrkartenautomaten, in Bussen, in Move-KundenCenter, im DB-Navigator, auf bahn.de und in der BWeit-App oder der FAIRTIQ-App.

MonatsCards:
in DB- und Ringzug-Fahrkartenautomaten, in Bussen und in Move-KundenCenter.

AboCards:
auf der Move-Webseite und in Move-KundenCenter.

DeutschlandTicket:
Move-KundenCenter und als Handyticket über die D-Ticket:App.

Weitere Tickets und Informationen zu Verkaufsstellen bzw. direkten Bestellmöglichkeiten findest du auf der Ticket-Seite.

Zur Übersicht der Verkaufsstellen

In Bussen kann man nur mit Bargeld bezahlen. Bitte halte es möglichst passend bereit, da das Fahrpersonal nicht dazu verpflichtet ist, mehr als 10 Euro Wechselgeld herauszugeben (Diese Regelung ist im Nahverkehr üblich).

Damit notfalls eine Mitnahme möglich ist, kann auf Wunsch in Ausnahmefällen eine Quittung für das Restgeld ausgestellt werden, mit der man das Geld später beim Busunternehmen oder im Move-KundenCenter abholen kann.

Einzel- und TagesTickets kannst du im DB-Navigator auf deinem Smartphone kaufen, auf der Webseite der Deutschen Bahn gibt es sie auch zum Ausdrucken.

Das DeutschlandTicket kannst du nur in der D-Ticket:App als Handyticket bestellen.

Der Move-Tarif gilt in den Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Diese drei Landkreise zusammen sind das Verbundgebiet des Verkehrsverbunds Schwarzwald-Baar-Heuberg, der für den Move-Tarif zuständig ist.

Move-Fahrscheine gelten in der/den gewählten Tarifzone/n des Verbundgebiets.

Move-AboCard gilt im gesamten Move-Gebiet.

Das DeutschlandTicket gilt deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Es gilt nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE) oder bei privaten Anbietern (z.B. FlixTrain) und ist nicht übertragbar.

Der Preis hängt von den befahrenen Tarifzonen ab. Ab Preisstufe 4 ist die Fahrt im gesamten Move-Gebiet möglich.

Du kannst auch einfach den Ticketberater für deine gewünschte Strecke befragen.

Der Ticketberater hilft dabei, das richtige Ticket für die gewünschte Strecke zu finden.

Für alle, die regelmäßig unterwegs sind, lohnt sich oft eine Move-Monatskarte, eine Move-AboCard oder ein DeutschlandTicket – es gibt das DeustchlandTicket auch vergünstigt als JobTicket oder als DeutschlandTicket JugendBW für Schülerinnen, Schüler, Studierende, Azubis bis 27 Jahre und juge Leute unter 21 Jahre.

Wer nur gelegentlich mit Bus und Bahn fährt, kann Einzeltickets oder Tagestickets nutzen. Eine praktische Alternative sind die BWeit-App und die FAIRTIQ-App. Diese berechnen automatisch den günstigsten Preis pro Tag. Mehr Infos dazu gibt es unter CiCoBW.

Mit der BWeit-App oder der FAIRTIQ-App kann man einfach einchecken/einsteigen bzw. auschecken/aussteigen und fährt so in ganz Baden-Württemberg automatisch zum günstigsten Tarif pro Tag.

Weitere Informationen sind auf bwegt direkt zu finden!

Ja, DeutscheBahn-Tickets wie das DeutschlandTicket und bwtarif-Tickets werden im Move-Gebiet anerkannt. Das bedeutet, dass diese Tickets auch für Fahrten in den Bussen und Zügen innerhalb des Move-Gebiets genutzt werden können.

Ausnahme: Andere DB-Tickets, die nicht zum DeutschlandTicket oder bwtarif gehören, gelten nur in Zügen der Deutschen Bahn. Diese Tickets können nicht in den Bussen oder im Ringzug des Verkehrsverbunds Schwarzwald-Baar-Heuberg verwendet werden.

Der bwtarif ist der gültige Tarif für den Nahverkehr, wenn die Reise über das Move-Gebiet hinaus geht und innerhalb von Baden-Württemberg bleibt.

Es dürfen dabei alle Busse & Nahverkehrszüge auf der gewählten Strecke innerhalb von Baden-Württemberg zwischen zwei verschiedenen Verkehrsverbünden genutzt werden. Es gibt eine Anschlussmobilität, mit der Fahrgäste auf kürzestem Weg innerhalb der Tarifzone, die auf der Fahrkarte vermerkt ist, am Start bzw. Ende der Reise zum/vom nächstgelegenen Bahnhof fahren dürfen.

Digitale Tickets:

  • DB Navigator,
  • BWeit-App oder FAIRTIQ-App (Check-In/Check-Out).

Papiertickets:

  • Fahrscheinautomaten der Eisenbahnunternehmen,
  • Bahnhöfen,
  • DB-KundenCentern
  • Verkaufsagenturen.

Weitere Informationen gibt es auf www.bwtarif.de.

Bitte beachten: Bei uns im Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg gibt es in den Move-KundenCentern und in den Bussen keine bwtarif-Einzeltickets. Move verkauft nur das Baden-Wüttemberg-Ticket.

Ja, das Anschlussticket RVF/ TGO/ WTV für Inhaber einer Move Monats- oder AboCard lohnt sich, wenn du regelmäßig über die Verbundgrenze in benachbarte Gebiete fährst. Die Nachbarverbünde und deren Nachbarzonen zum Move-Tarif sind: Tarifverbund Ortenau (Zone 8), Regio-Verkehrsverbund Freiburg (Teile der Zone C) und Waldshuter Tarifverbund (Zone 6).

Mit dem AnschlussTicket „badisch24“ kannst du 24 Stunden lang mit Bus & Bahn kreuz und quer durch die fünf badischen Verkehrsverbünde und sogar bis Basel SBB fahren. Es gilt in Verbindung mit einer gültigen Monats- oder Jahreskarte. „badisch24“ ist ein gemeinsames Angebot von TGO, RVF, RVL, WTV und Move.

Kinder zahlen ab dem Beginn der gesetzlichen Schulpflicht, spätestens jedoch ab dem 6. Geburtstag. Ab dem 15. Geburtstag gilt der Tarif für Erwachsene.

Nicht schulpflichtige Kinder bis 6 Jahre fahren kostenlos, wenn sie von einer erwachsenen Aufsichtsperson mit gültiger Fahrkarte begleitet werden.

Berechtigte Personen für die Move-MonatsCard Ausbildung sind folgende:

– Schulpflichtige bis 15 Jahre

– Schüler und Studierende ab 15 Jahren an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen (öffentlich/ staatlich anerkannt)

– Schüler des zweiten Bildungswegs

– Schüler privater Schulen mit BAföG-Förderfähigkeit

– Studierende an Hochschulen/ Akademien (außer Verwaltungsakademien, VHS, Landvolkshochschulen)

– Personen in VHS-Kursen zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen

– Auszubildende nach Berufsbildungsgesetz

– Personen in außerbetrieblicher Ausbildung

– Teilnehmer staatlich anerkannter Berufsvorbereitungslehrgänge

– Praktikanten/ Volontäre im Rahmen einer geregelten Ausbildung oder Studiums

– Beamtenanwärter, Verwaltungslehrgangsteilnehmer (ohne Fahrtkostenersatz)

– Teilnehmer sozialer/ökologischer Freiwilligendienste

– Vollzeit-Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Techniker)

Nicht berechtigt: Angehörige der Bundeswehr.

Zur Fahrplanauskunft stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  1.  Nutze die elektronische Fahrplanauskunft hier auf unserer Webseite, dort gibst Du einfach Start, Ziel sowie Datum und Uhrzeit ein.
  2. Dort findest du auch alle Fahrpläne als PDF, scrolle hierzu weiter runter. Wähle hier deinen gewünschten Fahrplan.
  3. Lasse dir den Fahrplan im DB-Navigator anzeigen.

Unsere Haltestellenpläne zeigen dir, an welchem Bussteig welche Linie bei den größeren Busbahnhöfen abfährt.

Dies ist eine App der Deutschen Bahn, mit der man Fahrpläne einsehen und Tickets buchen kann. Verbindungen im Move-Gebiet sind ebenfalls sichtbar.

Sie kann im App-Store heruntergeladen oder unter www.bahn.de abgerufen werden.

Bitte beachte, der flexible On-Demand-Verkehr Hey! Move ist fahrplan- und linienabhängig und muss separat über die Hey! Move-App gebucht werden. Fahrzeiten aus dem DB-Navigator sind Beispielzeiten und können je nach Verfügbarkeit abweichen.

Es gibt gedruckte Faltfahrpläne nur für ausgewählte Linien in den Move-KundenCentern.

Bitte beachte, dass mögliche Abweichungen seit dem Druck entstanden sein können.
Über Abweichungen aufgrund Baustellen ect. berichten wir in den Verkehrsmeldungen.

Die Symbole sind unter der jeweiligen Fahrplantabelle erklärt.

In den Fahrplantabellen steht das Symbol (S) für Schultage oder (F) für Ferientage.

Fahrten ohne Symbol gelten für alle Tage, auch Schul- und Ferientagen.

Aufgrund von Baustellen, Witterung, Unfällen etc. sind jederzeit Änderungen im Fahrplan möglich.

Aktuelle Infos findest du in unseren Verkehrsmeldungen, in der Presse oder an Haltestellen.

Alle Informationen sind auf unserer Seite „Bedarfsverkehre“ zu finden.

Gruppenfahrten innerhalb des Move-Gebiets müssen ab 10 Personen oder Gruppen mit sechs oder mehr Fahrrädern mindestens vier Wochen vorab (spätestens 10 Werktage vor Fahrtantritt) über die Webseite des Tarifverbunds angemeldet werden.

Für die Anmeldung kannst du das Formular für Gruppenanmeldungen nutzen.

Anmeldungen bzw. Vorabbuchungen für Ruf-, Anrufbusse oder den flexiblen On-Demand-Verkehr „Hey! Move“ findest du auf der Unterseite Bedarfsverkehre.

Bei reinen DB-Fahrten bitte direkt an die Deutsche Bahn wenden.

Ja, dein felliger Freund benötigt einen eigenen Fahrschein.
Für Hunde muss ein EinzelTicket Kind oder eine AboCard Erwachsener gekauft werden.

Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, Assistenzhunde und kleine Hunde in geeigneten Behältnissen fahren kostenlos. Hunde, die andere Menschen oder Tiere gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.

Zusammengefaltete Fahrräder zählen als Gepäckstück und dürfen kostenlos mitgenommen werden.
Für alle anderen Fahrräder muss Werktags von 6 bis 9 Uhr, pro Fahrrad, ein FahrradTicket gekauft werden. Außerhalb dieser Zeit ist die Fahrradmitnahme kostenlos.

Weitere Details und Einschränkungen stehen in den Fahrplänen und den aktuellen Beförderungsbedingungen. Die Mitnahme erfolgt nur bei ausreichend Platz und geeigneten Fahrzeugen. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal. Eine anteilige Erstattung bei Nichtmitnahme auf Teilstrecken ist ausgeschlossen. In Bussen ist eine Fahrradmitnahme oftmals nicht möglich.

E-Scooter werden wie Fahrräder behandelt.
Zusammengefaltete E-Scooter zählen als Gepäckstück und dürfen kostenlos mitgenommen werden.
Für alle anderen E-Scooter muss Werktags von 6 bis 9 Uhr, pro E-Scooter, ein FahrradTicket gekauft werden. Außerhalb dieser Zeit ist die E-Scooter mitnahme kostenlos.

Weitere Details und Einschränkungen stehen in den Fahrplänen und den aktuellen Beförderungsbedingungen. Die Mitnahme erfolgt nur bei ausreichend Platz und geeigneten Fahrzeugen. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal. Eine anteilige Erstattung bei Nichtmitnahme auf Teilstrecken ist ausgeschlossen. In Bussen ist eine E-Scootermitnahme oftmals nicht möglich.

Am Wochenende (Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage) darfst du eine Erwachsene Person (ab 15 Jahren) oder alle eigenen Kinder/ Enkel (bis 14 Jahren) kostenlos mitnehmen.

Gültig im ganzen Move-Gebiet. Anstelle eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden.

Dein Schulsekretariat.

Für Schülerinnen und Schüler gibt es das DeutschlandTicket JugendBW.

Es handelt sich hierbei um eine vergünstigte Variante des DeutschlandTickets und ist ein persönliches Jahresabonnement, das dir erlaubt, deutschlandweit alle Nahverkehrsmittel zu nutzen. Es gilt nicht für den Fernverkehr (IC, EC, ICE) und ist nicht übertragbar.

Zur Beantragung stehen folgende Optionen zur Verfügung:
1. in deinem Schulsekretariat oder
2. auf unserer Webseite (wenn deine Schule dort aufgelistet ist).

Bitte im eigenen Schulsekretariat nachfragen.
Die Eigenanteilssatzungen können je nach Landkreis und Schulstandort anders sein.

In der Online-Bestellmöglichkeit von MOVE wird immer der volle Verkaufspreis angezeigt. Je nach Schulart und Schülerbeförderungssatzung der Landkreise kann dann später individuell ein deutlich geringerer Preis zu Stande kommen.

Bitte im Schulsekretariat nachfragen.
In der Regel ist der Eigenanteil nur für die ersten beiden Kinder fällig. Alles weitere regelt die Schülerbeförderungssatzung des jeweiligen Landkreises.

Melde dich beim Sekretariat der alten Schule ab und im Sekretariat der neuen Schule an.

Dann hast du als schulpflichtige Personen bis zum 15. Geburtstag die Möglichkeit eine MonatsCard Ausbildung zu kaufen.

Ab dem 15. Geburtstag können Schüler:innen sich auch eine MonatsCards Ausbildung kaufen, wenn sie eine allgemeinbildende Schule, berufsbildende Schule, eine Einrichtung des zweiten Bildungswegs, eine Hochschule oder Akademie besuchen (ausgenommen Verwaltungsakademien und Volkshochschulen).

Dies ist an DB- und Ringzug-Fahrkartenautomaten, im Bus oder in Move-KundenCentern zu kaufen.

Wende dich bei Fragen über das Kontaktformular an uns oder persönlich an eins unserer KundenCenter.

Fahrscheine, die am Automaten, im Bus oder am Schalter gekauft wurden, werden nicht ersetzt, wenn sie beschädigt oder verloren sind.

Wenn deine Chipkarte kaputt ist, kannst du sie gegen eine Gebühr in Move-KundenCentern ersetzen lassen, wenn du den Zahlungsnachweis (z. B. Lastschrift) und die beschädigte Karte vorlegst.

Bei einem Fehler in der Herstellung gibt es keine Gebühr. Verlorene Chipkarten kannst du ebenfalls gegen eine Gebühr ersetzen lassen.

Änderungen der persönlichen Daten müssen einem der Move-KundenCentern schriftlich (E-Mail) mitgeteilt werden.

Für die Zukunft planen wir, ein Kundenportal auf der Webseite einzurichten, über das du nach Registrierung deine Daten selbständig ändern kannst. Sobald das Kundenportal online ist informieren wir hier darüber.

Für Lob oder Kritik nutze bitte unser Kontaktformular. Bitte fülle dies vollständig aus, nur so haben wir alle Angaben, die benötigt werden, um die betreffenden Stellen zu identifizieren und Lösungsansätze zu finden.

Für Zugthemen ist das entsprechende Zugunternehmen der richtige Ansprechpartner.

Im Bus und an den Ringzugautomaten ist ausschließlich Barzahlung möglich. Bitte halte das Fahrgeld möglichst passend bereit.

An DB-Automaten sowie in den Move-KundenCentern kannst du auch mit EC-Karte bezahlen.

Abonnements werden ausschließlich per Lastschrift von deinem Bankkonto abgebucht.

Move hat kein eigenes Fundbüro, aber wir helfen dir weiter. Auf unserer Homepage findest du die „Fundsachen-Auskunft“ mit allen wichtigen Ansprechpartnern.

Wenn du deine Chipkarte in deiner Handyhülle aufbewahrst, entferne sie bitte, wenn du das Handy kabellos lädst, um den Chip zu schützen.

Beim Laden mit Kabel gibt es keine Probleme.

Bei Automatenstörungen erreichst du die Ringzug-Hotline unter 0 7461 9006445 bzw. bei DB-Automaten die kostenfreie Service-Nummer 0 800 2886644.

Um Vielfahrern mehr Planungssicherheit zu bieten, gibt es für Zugverbindungen die Fahrgastrechte Bahn und für Busverbindungen innerhalb des Move-Gebiets die Mobilitätsgarantie.

Weitere Informationen findest du auf unserer Seite „Mobilitätsgarantie„.

Ja, öffentliche Verkehrsmittel sind in der Regel sichere Beförderungsmittel, aber eine hundertprozentige Sicherheit kann nicht garantiert werden.

Moderne Busse und Züge sind mit Einrichtungen ausgestattet, die die Sicherheit der Fahrgäste im Notfall gewährleisten.

Zur Notfallausrüstung gehören unter anderem der Verbandskasten, der Feuerlöscher und der Nothammer.
Bei Diebstahl des Verbandkasten, des Feuerlöschers oder des Nothammers folgen rechtliche Konsequenzen.

Verbandskasten
Der Verbandskasten ist für Erste-Hilfe-Maßnahmen gedacht und darf nicht entwendet werden, da er im Notfall lebensrettend sein kann.

Feuerlöscher
Der Feuerlöscher ist ein wichtiges Sicherheitsgerät, das im Brandfall eingesetzt werden kann. Beachte, dass ein Feuerlöscher kein Spielzeug ist.

Nothammer
Der Nothammer ist Teil der Sicherheitsausstattung und dient dazu, im Notfall Notausstiege zu öffnen. Beachte beim Einstieg, wo sich der Nothammer befindet.

Busse haben Notausgänge in Form von Dachluken.
Informiere dich beim Einsteigen, wie sie im Notfall geöffnet werden könnten.

Am sichersten ist es, sofern möglich einen Sitzplatz einzunehmen und sich im Bus stets einen festen Halt zu verschaffen.

Gepäckstücke sollen sicher verwahrt werden, damit du und andere nicht gefährdet werdet.

Bitte während der Fahrt nicht mit dem Fahrpersonal sprechen.

Weitere Informationen findest du in den Beförderungsbedingungen §4 „Verhalten der Mitfahrenden“.

Taschen und Gepäck bitte nicht auf Sitzplätze legen oder unbeaufsichtigt im Gang abstellen, sondern auf dem Schoß halten oder auf dem Boden im Fußraum verstauen.

Nutze für Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühle die gekennzeichneten Flächen.Diese müssen während der Fahrt gesichert werden.

Weitere Informationen findest du in den Beförderungsbedingungen §11 „Beförderung von Sachen“.

Hunde müssen angeleint und unter Aufsicht befördert werden. Gefährliche Hunde benötigen einen Maulkorb. Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.
Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zugelassen.

Weitere Informationen findest du in den Beförderungsbedingungen §12 „Beförderung von Sachen“.

Bei abrupten Bremsungen können Fliehkräfte auftreten. Um in solchen Fällen Stürze und Verletzungen zu vermeiden, ist es wichtig, aufrecht zu sitzen und/oder sich festzuhalten und Gepäck sicher zu verstauen.