Allgemein Landkreis Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis

Änderung der Eigenanteilsbefreiung bei der Schülerbeförderung

Änderung der Eigenanteilsbefreiung im Landkreis Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis sowie der dritte Kind Regelung im Schwarzwald-Baar-Kreis

Im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Landkreis Tuttlingen ändern sich zum 1. Januar 2026 die Schülerbeförderungssatzungen.

Details zu den Änderungen in Ihrem Landkreis finden Sie unten.

Im Landkreis Rottweil sind keine Änderung geplant.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Sie haben für Ihr Grundschulkind ein Abonnement über ein Move Deutschlandticket JugendBW ? Dann hat der Schwarzwald-Baar-Kreis bisher den monatlichen Ticketpreis von aktuell 39,40 Euro für berechtigte Grundschulkinder im Schwarzwald-Baar-Kreis übernommen.

In der Kreistagssitzung am 10.11.2025 hat der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises im Rahmen einer Änderung seiner Schülerbeförderungssatzung beschlossen, die bisherige freiwillige Kostenübernahme für berechtigte Grundschulkinder durch den Landkreis zum 31.12.2025 zu beenden. Ab 01.01.2026 gilt für alle Schülerinnen und Schüler ein einheitlicher Eigenanteil in Höhe des Ticketpreises des D-Ticket JugendBW.

Zudem steigt zum 01.01.2026 der landesweit einheitlich festgelegte Ticketpreis auf 45,00 Euro je Kind und Monat. Das bedeutet für Sie, dass das Ticket für Ihr Kind künftig nicht mehr kostenlos ist.

ODER/ UND

Ihr Kind bzw. Ihre Kinder nutzen derzeit das Deutschlandticket Jugend BW des Verkehrsverbunds Schwarzwald-Baar-Heuberg (Move). Ihr Eigenanteil am Ticketpreis war bislang auf höchstens zwei Kinder Ihrer Familie beschränkt, wenn das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis auf Antrag die Ticketpreise für jedes weitere Kind Ihrer Familie, das eine Schule im Landkreis besuchte, übernommen hatte. Ihnen wurde dann ab dem dritten Kind Ihr Eigenanteil am Ticketpreis erlassen.

In der Sitzung vom 10.11.2025 hat der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises im Rahmen einer Änderung seiner Schülerbeförderungssatzung beschlossen, die freiwillige Kostenübernahme der Ticketkosten für drei und mehr Kinder einer Familie durch den Landkreis zum 31.12.2025 zu beenden. Grund hierfür ist die sich deutlich verschlechterte Finanzlage des Landkreises.

Zudem steigt zum 01.01.2026 der landesweit einheitlich festgelegte Ticketpreis auf 45,00 Euro je Kind und Monat. Das bedeutet für Sie, dass das Ticket ab dem dritten Kind künftig für Sie nicht mehr kostenlos ist, sondern monatlich 45,00€ je Kind kosten wird.

Was müssen Sie jetzt tun?
1. Wenn das Abo weiterlaufen soll, ist keine Kündigung erforderlich

Falls Ihr Kind das Ticket weiterhin nutzen soll, müssen Sie nichts weiter machen.

Das Abo läuft automatisch weiter, und der Ticketpreis wird ab Januar 2026 für alle bestehenden Abos von Ihrem Konto regulär abgebucht.

2. (optional) Sonderkündigungsrecht nutzen

Aufgrund der Satzungsänderung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2025 zu.

Wenn Sie das Abonnement aus diesem Grund nicht weiterführen möchten, müssen Sie das Abo spätestens bis zum 10.12.2025 kündigen und die Karte zum Monatsende Dezember 2025 beim Verbund abgeben.

Für die Kündigung können Sie das Online-Kündigungsformular auf unserer Homepage nutzen.

Bei Fragen oder Unsicherheiten

Gerne stehen Ihnen die Move-KundenCenter sowie das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Move Kunden- und Abocenter

Sie haben für Ihr Grundschulkind ein Abonnement über ein Move Deutschlandticket JugendBW ? Dann hat der Landkreis Tuttlingen bisher den monatlichen Ticketpreis von aktuell 39,40 Euro für berechtigte Grundschulkinder im Landkreis Tuttlingen übernommen.

In der Kreistagssitzung am 23.10.2025 hat der Kreistag Tuttlingen im Rahmen einer Änderung seiner Schülerbeförderungssatzung beschlossen, die bisherige freiwillige Kostenübernahme für berechtigte Grundschulkinder durch den Landkreis zum 31.12.2025 zu beenden. Ab 01.01.2026 gilt für alle Schülerinnen und Schüler ein einheitlicher Eigenanteil in Höhe des Ticketpreises des D-Ticket JugendBW.

Zudem steigt zum 01.01.2026 der landesweit einheitlich festgelegte Ticketpreis auf 45,00 Euro je Kind und Monat. Das bedeutet für Sie, dass das Ticket für Ihr Kind künftig nicht mehr kostenlos ist.

Was müssen Sie jetzt tun?
1. Wenn das Abo weiterlaufen soll, ist keine Kündigung erforderlich

Falls Ihr Grundschulkind das Ticket weiterhin nutzen soll, müssen Sie nichts weiter machen.

Das Abo läuft automatisch weiter, und der Ticketpreis von 45,00 Euro wird ab Januar 2026 für alle bestehenden Abos von Ihrem Konto regulär abgebucht. Ein entsprechendes SEPA-Lastschriftenmandat haben Sie mit der Bestellung des Abos erteilt. Falls Ihre Bankverbindung sich in der Zwischenzeit geändert hat, wenden Sie sich bitte an unser Abocenter.

2. (optional) Sonderkündigungsrecht nutzen

Aufgrund der Satzungsänderung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2025 zu.

Wenn Sie das Abonnement aus diesem Grund nicht weiterführen möchten, müssen Sie das Abo spätestens bis zum 10.12.2025 kündigen und die Karte zum Monatsende Dezember 2025 beim Verbund abgeben.

Für die Kündigung können Sie das Online-Kündigungsformular auf unserer Homepage nutzen.

Bei Fragen oder Unsicherheiten

Gerne steht Ihnen unser Kunden- und Abocenter im Landratsamt, Bahnhofstraße 100 in 78532 Tuttlingen sowie das Nahverkehrsamt des Landkreises Tuttingen (nahverkehrsamt@landkreis-tuttlingen) für Rückfragen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten und weitere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie auf unter Webseite unter KundenCenter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Move Kunden- und Abocenter